Artikel 2 VO (EU) 2021/776

Offenlegungsformular

Das Offenlegungsformular gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1672 (im Folgenden „Offenlegungsformular” ) entspricht dem Muster in Anhang I Teil 2 der vorliegenden Verordnung und ist gemäß den dort aufgeführten Hinweisen auszufüllen.

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