Artikel 3 VO (EU) 2021/776

Zusatzblätter zu den Formularen

Reicht der auf dem Anmelde- bzw. dem Offenlegungsformular zur Verfügung stehende Platz nicht aus, sind Zusatzblätter gemäß den Mustern in Anhang I Teil 3 bzw. Teil 4 zu verwenden. Werden einem Anmelde- oder einem Offenlegungsformular Zusatzblätter beigefügt, so gelten diese als integraler Bestandteil des Formulars.

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