ANHANG I VO (EU) 2021/776
TEIL 1
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Allgemeine Informationen Die Pflicht zur Anmeldung von Barmitteln bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU ist Teil der EU-Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Dieses Anmeldeformular ist auszufüllen, wenn Sie in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und 10000 EUR oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen) in bar mitführen (Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates). Werden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder werden die Barmittel nicht für eine Kontrolle zur Verfügung gestellt, gilt die Pflicht des Mitführenden als nicht erfüllt. Dies kann nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu Sanktionen führen. Die Angaben und personenbezogene Daten werden von den zuständigen Behörden erfasst und verarbeitet und gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2018/1672 an die zentrale Meldestelle übermittelt. In den in Artikel 10 und 11 der genannten Verordnung aufgeführten Fällen werden die Daten auch den dort genannten Behörden zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Anmeldung abgegeben wird, fungieren als Verantwortliche für die erfassten personenbezogenen Daten und werden diese gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1672 standardmäßig fünf Jahre lang aufbewahren. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur für die Zwecke der Verhinderung und Bekämpfung krimineller Tätigkeiten. Vollständige Informationen, darunter zu Ihren Rechten, finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung/ in dem beigefügten Link zu den Online-Datenschutzinformationen der Mitgliedstaaten. ERLÄUTERUNGEN ZU VERWENDETEN BEGRIFFEN GEMÄß DER VERORDNUNG (EU) 2018/1672 Mitführender ist jede natürliche Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist und Barmittel am Körper, in ihrem Gepäck oder ihrem Beförderungsmittel mit sich führt. Bargeld sind Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind oder als Zahlungsmittel im Umlauf waren und über Finanzinstitute oder Zentralbanken gegen Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind, eingetauscht werden können. Übertragbare Inhaberpapiere sind andere Instrumente als Bargeld, die deren Inhaber berechtigen, einen Geldbetrag gegen Vorlage der Instrumente zu verlangen, ohne einen Nachweis ihrer Identität oder ihres Anspruchs auf diesen Betrag erbringen zu müssen. Dabei handelt es sich um:- (a)
- Reiseschecks [und]
- (b)
- Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen, entweder mit Inhaberklausel, unterzeichnet ohne Angabe des Zahlungsempfängers, ohne Einschränkung indossiert, auf einen fiktiven Zahlungsempfänger ausgestellt oder in einer anderen Form, die den Übergang des Rechtsanspruchs bei Übergabe bewirkt.
- (a)
- Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % [und]
- (b)
- ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %.
Alle Felder des Formulars sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Felder des Formulars, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden, sofern sie zutreffend oder die Angaben vorliegen.
Alle weißen Felder sind mit dunklem Stift in Blockschrift auszufüllen. Durchstreichungen, Überschreibungen oder sonstige Änderungen sind nicht zulässig.
Felder mit dem Vermerk „für amtliche Zwecke” müssen leer bleiben.
Die persönliche Identifikationsnummer (d. h. individuelle Steuer-Sozialversicherungsnummer oder eine ähnliche individuelle Identifikationsnummer), Anschrift, Postleitzahl, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen, falls zutreffend, angegeben werden. Wenn nicht zutreffend, geben Sie stattdessen „n. z.” an.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer – eine EU-weit einmalige Nummer, die von einer Zollbehörde in einem Mitgliedstaat an Wirtschaftsbeteiligte vergeben wird, die an zollrelevanten Tätigkeiten beteiligt sind) sind, sofern vorhanden, auszufüllen. Wenn nicht vorhanden, geben Sie stattdessen „n. a.” an.
Sind die Informationen dem Mitführenden nicht bekannt, ist „unbekannt” anzugeben.
Das Formular ist in einer der Amtssprachen der EU auszufüllen, die von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Erklärung abgegeben wird, akzeptiert wird.
- —
Kreuzen Sie das Kästchen „Luft” an, wenn Sie mit dem Flugzeug in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen. Es ist die Art des Fluges (gewerblicher Flug, Privatflugzeug oder sonstiges) anzugeben. Die Flugnummer oder die Flugzeugregistrierungsnummer (im Falle eines Privatjets) muss im Feld „Referenznummer” angegeben werden.
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Kreuzen Sie das Kästchen „See/Fluss” an, wenn Sie auf dem See- oder Flussweg in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen. Es muss die Art des Schiffs (Handelsschiff, Jacht oder sonstiges) angegeben werden. Der Schiffsname muss im Feld „Referenznummer” und die Angaben zur Schiffsgesellschaft müssen unter „Transportgesellschaft” angegeben werden.
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Kreuzen Sie das Kästchen „Straße” an, wenn Sie mit einem motorbetriebenen Straßenfahrzeug in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen. Es muss die Art der Straßenbeförderung (LKW, PKW, Bus, sonstige) angegeben werden. Im Feld „Referenznummer” sind der Ländercode und das Kennzeichen des Fahrzeugs anzugeben.
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Kreuzen Sie das Kästchen „Schiene” an, wenn Sie mit dem Zug in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen. Die Zugnummer muss im Feld „Referenznummer” und die Angaben zur Zuggesellschaft müssen unter „Transportgesellschaft” angegeben werden.
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Kreuzen Sie „Sonstiges” an, wenn keines der anderen Beförderungsmittel genutzt wird, und geben Sie die Beförderungsart an (z. B. Fußgängerverkehr, Fahrrad).
TEIL 2
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Allgemeine Informationen Die Pflicht zur Offenlegung von Barmitteln bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU ist Teil der EU-Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Das Offenlegungsformular ist auszufüllen, wenn unbegleitete Barmittel im Wert von 10000 EUR oder mehr (oder dem Gegenwert in anderen Währungen) in die EU oder aus der EU verbracht werden und die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, über den die Barmittel in die Union oder aus der Union verbracht werden, je nach Fall den Absender oder den Empfänger der Barmittel oder einen Vertreter dieser Person auffordern, binnen einer Frist von 30 Tagen eine Offenlegungserklärung abzugeben (Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates). Wird die Offenlegungserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen abgegeben oder werden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder werden die Barmittel nicht für eine Kontrolle zur Verfügung gestellt, wird die Pflicht als nicht erfüllt angesehen. Dies kann nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu Sanktionen führen. Die Angaben und personenbezogene Daten werden von den zuständigen Behörden erfasst und verarbeitet und gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2018/1672 an die zentrale Meldestelle übermittelt. In den in Artikeln 10 und 11 der genannten Verordnung aufgeführten Fällen werden die Daten auch den dort genannten Behörden zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Offenlegungserklärung abgegeben wird, fungieren als Verantwortliche für die erhobenen personenbezogenen Daten und bewahren diese gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1672 standardmäßig fünf Jahre lang auf. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur für die Zwecke der Verhinderung und Bekämpfung krimineller Tätigkeiten. Vollständige Informationen, darunter zu Ihren Rechten, finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung bzw. in dem beigefügten Link zu den Online-Datenschutzinformationen der Mitgliedstaaten. ERLÄUTERUNGEN ZU VERWENDETEN BEGRIFFEN GEMÄß VERORDNUNG (EU) 2018/1672 Bargeld sind Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind oder als Zahlungsmittel im Umlauf waren und über Finanzinstitute oder Zentralbanken gegen Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind, eingetauscht werden können. Übertragbare Inhaberpapiere sind andere Instrumente als Bargeld, die deren Inhaber berechtigen, einen Geldbetrag gegen Vorlage der Instrumente zu verlangen, ohne einen Nachweis ihrer Identität oder ihres Anspruchs auf diesen Betrag erbringen zu müssen. Dabei handelt es sich um:- (a)
- Reiseschecks [und]
- (b)
- Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen, entweder mit Inhaberklausel, unterzeichnet ohne Angabe des Zahlungsempfängers, ohne Einschränkung indossiert, auf einen fiktiven Zahlungsempfänger ausgestellt oder in einer anderen Form, die den Übergang des Rechtsanspruchs bei Übergabe bewirkt.
- (a)
- Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % [und]
- (b)
- ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %.
Alle Felder des Formulars sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Felder des Formulars, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden, sofern sie zutreffend sind oder die Angaben vorliegen.
Alle weißen Felder sind mit dunklem Stift in Blockschrift auszufüllen. Durchstreichungen, Überschreibungen oder sonstige Änderungen sind nicht zulässig.
Felder mit dem Vermerk „für amtliche Zwecke” müssen leer bleiben.
Die persönliche Identifikationsnummer (d. h. individuelle Steuer-Sozialversicherungsnummer oder eine ähnliche individuelle Identifikationsnummer), Anschrift, Postleitzahl, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen, falls zutreffend, angegeben werden. Wenn nicht zutreffend, geben Sie stattdessen „n. z.” an.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer – eine EU-weit einmalige Nummer, die von einer Zollbehörde in einem Mitgliedstaat an Wirtschaftsbeteiligte vergeben wird, die an zollrelevanten Tätigkeiten beteiligt sind) sind, sofern vorhanden, anzugeben. Wenn nicht vorhanden, geben Sie stattdessen „n. a.” an.
Sind die Informationen dem Erklärenden nicht bekannt, ist „unbekannt” anzugeben.
Das Formular ist in einer der Amtssprachen der EU auszufüllen, die von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Erklärung abgegeben wird, akzeptiert wird.
TEIL 3
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Allgemeine Informationen Die Hinweise zum Ausfüllen des Formulars zur Anmeldung von Barmitteln gelten auch hier. Abschnitt A: Nummer des Zusatzblattes Zusatzblätter müssen mit fortlaufenden Nummern versehen werden (d. h. 1 auf dem ersten verwendeten Zusatzblatt, 2 auf dem zweiten usw.). Geben Sie die Gesamtzahl der verwendeten Zusatzblätter auf der zweiten Seite des Formulars für die Anmeldung von Barmitteln an. Abschnitt B: Angaben zum Zusatzblatt Geben Sie den Grund für das Ausfüllen des Zusatzblattes an. Es darf nur eine Option angekreuzt werden. Sollten mehrere Optionen zutreffen, verwenden Sie für jede Option ein eigenes Zusatzblatt.B.1: Fortsetzung von „Angaben zu Barmitteln” : Kreuzen Sie diese Option nur dann an, wenn der verfügbare Platz in Abschnitt 4 „Angaben zu Barmitteln” auf dem Anmeldeformular für die gesamten Barmittel nicht ausreicht. Füllen Sie Abschnitt C aus und lassen Sie die Abschnitte D und E aus.
B.2: Der Mitführende ist der Eigentümer und vorgesehene Empfänger eines Teils der Barmittel: Wählen Sie diese Option aus, wenn der Mitführende auch der Eigentümer und vorgesehene Empfänger eines Teils der Barmittel ist. Für jeden weiteren Eigentümer und vorgesehenen Empfänger ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Betrag der eigenen Barmittel und den Betrag der zu empfangenden Barmittel an.
Geben Sie in den Unterabschnitten D.1 und D.2 die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der Barmittel an, die Eigentum des Mitführenden sind.
B.3: Der Mitführende ist der Eigentümer eines Teils der Barmittel: Wählen Sie diese Option aus, wenn der Mitführende auch der Eigentümer eines Teils der Barmittel ist. Für jeden weiteren Eigentümer ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Betrag der eigenen Barmittel an, die Eigentum des Mitführenden sind.
Geben Sie in den Unterabschnitten D.1 und D.2 die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der Barmittel an, die Eigentum des Mitführenden sind.
B.4: Der Mitführende ist der vorgesehene Empfänger eines Teils der Barmittel: Wählen Sie diese Option aus, wenn der Mitführende auch der vorgesehene Empfänger eines Teils der Barmittel ist. Für jeden weiteren vorgesehenen Empfänger ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Betrag der vom Mitführenden zu empfangenden Barmittel an.
Geben Sie in Unterabschnitt D.2 die vorgesehene Verwendung der vom Mitführenden zu empfangenden Barmittel an.
B.5: Anderer Eigentümer, der auch der vorgesehene Empfänger eines Teils der Barmittel ist (anderer als der Mitführende): Wählen Sie diese Option aus, wenn es mehr als einen Eigentümer gibt und jeder Eigentümer auch der vorgesehene Empfänger der Barmittel ist. Für jeden weiteren Eigentümer, der gleichzeitig ein vorgesehener Empfänger der Barmittel ist, ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Teil der eigenen Barmittel des Eigentümers an, den der Eigentümer und der vorgesehene Empfänger erhalten soll.
Geben Sie in den Unterabschnitten D.1 und D.2 die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der eigenen Barmittel des Eigentümers und des vorgesehenen Empfängers an.
Die Angaben zum Eigentümer und zum vorgesehenen Empfänger müssen in Unterabschnitt E.1 gemacht werden, falls diese natürliche Personen sind, und in Unterabschnitt E.2, falls diese juristische Personen sind.
B.6: Eigentümer eines Teils der Barmittel (anderer als der Mitführende): Wählen Sie diese Option aus, wenn es mehr als einen Eigentümer gibt. Für jeden weiteren Eigentümer ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Teil der eigenen Barmittel des Eigentümers an.
Geben Sie in den Unterabschnitten D.1 und D.2 die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der eigenen Barmittel des Eigentümers an.
Die Angaben zum Eigentümer sind in Unterabschnitt E.1 zu machen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt E.2, falls dieser eine juristische Person ist.
B.7: Vorgesehener Empfänger eines Teils der Barmittel (anderer als der Mitführende): Wählen Sie diese Option aus, wenn es mehr als einen vorgesehenen Empfänger gibt. Für jeden vorgesehenen Empfänger ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Betrag Barmittel an, die der vorgesehene Empfänger erhalten soll.
Geben Sie in Unterabschnitt D.2 die vorgesehene Verwendung der Barmittel an, die der vorgesehene Empfänger erhalten soll.
Die Angaben zum vorgesehenen Empfänger sind in Unterabschnitt E.1 zu machen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt E.2, falls dieser eine juristische Person ist.
TEIL 4
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Allgemeine Informationen Die Hinweise zum Ausfüllen des Formulars zur Offenlegung von Barmitteln gelten auch hier. Abschnitt A: Nummer des Zusatzblattes Zusatzblätter müssen mit fortlaufenden Nummern versehen werden (d. h. 1 auf dem ersten verwendeten Zusatzblatt, 2 auf dem zweiten usw.). Geben Sie die Gesamtzahl der verwendeten Zusatzblätter auf der zweiten Seite des Formulars für die Offenlegung von Barmitteln an. Abschnitt B: Angaben zum Zusatzblatt Geben Sie den Grund für das Ausfüllen des Zusatzblattes an. Es darf nur eine Option angekreuzt werden. Sollten mehrere Optionen zutreffen, verwenden Sie für jede Option ein eigenes Zusatzblatt.B.1: Fortsetzung von „Angaben zu Barmitteln” : Kreuzen Sie diese Option nur dann an, wenn der verfügbare Platz in Abschnitt 3 „Angaben zu Barmitteln” auf dem Offenlegungsformular für die gesamten Barmittel nicht ausreicht. Füllen Sie Abschnitt C aus und lassen Sie die Abschnitte D und E aus.
B.2: Der Absender und Eigentümer eines Teils der Barmittel: Wählen Sie diese Option aus, wenn es mehr als einen Eigentümer gibt und einer der Eigentümer auch der Absender der Barmittel ist. Für jeden Eigentümer ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Betrag der eigenen Barmittel des Absenders an.
Geben Sie in den Unterabschnitten D.1 und D.2 die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung des Betrags der eigenen Barmittel des Absenders an.
B.3: Der alleinige Empfänger und Eigentümer eines Teils der Barmittel: Wählen Sie diese Option aus, wenn es mehr als einen Eigentümer gibt und einer der Eigentümer auch der alleinige Empfänger der Barmittel ist. Für jeden weiteren Eigentümer ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Betrag der eigenen Barmittel des alleinigen Empfängers an.
Geben Sie in den Unterabschnitten D.1 und D.2 die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der eigenen Barmittel des alleinigen Empfängers an.
B.4: Empfänger oder vorgesehener Empfänger, der einen Teil der Barmittel in seinem Eigentum hat: Wählen Sie diese Option aus, wenn es mehr als einen Eigentümer gibt, der auch der Empfänger (oder vorgesehene Empfänger) der Barmittel ist. Für jeden weiteren Eigentümer und/oder Empfänger (oder vorgesehenen Empfänger) ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Betrag der eigenen Barmittel des Empfängers und den Betrag der Bartmittel an, die der Empfänger erhalten soll.
Geben Sie in den Unterabschnitten D.1 und D.2 die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der eigenen Barmittel des Eigentümers und des Empfängers (oder vorgesehenen Empfängers) an.
Die Angaben zum Eigentümer, der gleichzeitig der Empfänger (oder vorgesehener Empfänger) ist, sind in Unterabschnitt E.1 einzutragen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt E.2, falls dieser eine juristische Person ist.
B.5: Eigentümer eines Teils der Barmittel: Wählen Sie diese Option aus, wenn es mehr als einen Eigentümer gibt. Für jeden Eigentümer ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Betrag der eigenen Barmittel des Eigentümers an.
Geben Sie in den Unterabschnitten D.1 und D.2 die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der eigenen Barmittel des Eigentümers an.
Die Angaben zum Eigentümer sind in Unterabschnitt E.1 zu machen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt E.2, falls dieser eine juristische Person ist.
B.6: Empfänger oder vorgesehener Empfänger eines Teils der Barmittel: Wählen Sie diese Option aus, wenn es mehr als einen Empfänger (oder vorgesehenen Empfänger) gibt. Für jeden Empfänger (oder vorgesehenen Empfänger) ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen.
Geben Sie in Abschnitt C den Teil der Barmittel an, die der Empfänger (oder vorgesehene Empfänger) erhalten soll.
Geben Sie in Unterabschnitt D.2 die vorgesehene Verwendung der Barmittel an, die der Empfänger (oder vorgesehene Empfänger) erhalten soll.
Die Angaben zum vorgesehenen Empfänger sind in Unterabschnitt E.1 zu machen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt E.2, falls dieser eine juristische Person ist.
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