ANHANG II VO (EU) 2021/776
TEIL 1
TEIL 2
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Dieses Formular ist gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1672 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, alle sechs Monate auszufüllen und zu übermitteln. Es muss Informationen enthalten, die nach Ansicht des Mitgliedstaats zu wichtigen Schlussfolgerungen führen oder einen erheblichen Mehrwert für das Risikomanagement bringen, und bei denen die Bedrohung andernorts in der EU ein hohes Risiko darstellen kann.Teil A
Geben Sie den Mitgliedstaat, der die Informationen übermittelt, die entsprechende zuständige Behörde und die E-Mail-Adresse an. Geben Sie die Referenznummer in folgendem Format an: Mitgliedstaat, Jahr, A (für das erste Halbjahr) oder B (für das zweite Halbjahr). Füllen Sie das Datum und den Referenzzeitraum aus. Geben Sie an, ob der Mitgliedstaat anonymisierte risikobezogene Informationen und Ergebnisse einer Risikoanalyse für den Referenzzeitraum weitergibt. Falls nicht, sollte nur Teil A in das Zollinformationssystem (ZIS) hochgeladen werden. Tragen Sie die Gesamtzahl der übermittelten Seiten ein (einschließlich Teil A).Teil B
Anonymisierte risikobezogene Informationen und Ergebnisse einer Risikoanalyse, die nicht direkt über das ZIS anhand von Einzelfällen abrufbar sind, sind in diesem Teil zur Verfügung zu stellen. Geben Sie an, ob sich die Informationen auf begleitete oder unbegleitete Barmittel beziehen. Geben Sie an, ob eine neue Tendenz oder ein wiederkehrendes Muster festgestellt wurde, und machen Sie weitere Angaben. Eine neue Tendenz ist eine Veränderung, die in jüngerer Zeit festgestellt wurde, oder eine allgemeine Tendenz bei den physischen Bewegungen von Barmitteln. Ein festgestelltes wiederkehrendes Muster ist ein Muster oder ein Ablauf, das bzw. der sich wiederholt. Geben Sie an, ob der gemeldete Fall/die gemeldeten Fälle das Ergebnis einer risikobezogenen Kontrolle oder einer Stichprobe war(en). Risikobezogene Kontrollen sind Kontrollen, die auf den Risikokriterien für Bewegungen von Barmitteln und insbesondere auf einer Risikoanalyse mit Mitteln der Datenverarbeitung beruhen, mit dem Ziel, anhand von auf einzelstaatlicher Ebene, Unionsebene und – soweit verfügbar – internationaler Ebene entwickelten Kriterien Risiken zu ermitteln und abzuschätzen und die erforderlichen Gegenmaßnahmen auszuarbeiten. Stichproben sind Kontrollen, die nicht auf der Grundlage von Risikokriterien für Bewegungen von Barmitteln durchgeführt werden. Geben Sie Einzelheiten zu dem Fall/den Fällen (z. B. eine besondere Vorgehensweise bei ähnlichen Fällen, ausführliche Informationen über das Versteck usw.), Einzelheiten zur Art der Barmittel (z. B. Banknoten mit hohem Nennwert usw.) und sonstige nicht namensgebundene Informationen an, deren Weitergabe als wichtig erachtet wird. Geben Sie an, ob Bilder beigefügt sind, und ggf. deren Anzahl. Teil B kann gegebenenfalls mehrmals für denselben Referenzzeitraum ausgefüllt werden.Teil C
Teil C ist auszufüllen, wenn der Mitgliedstaat innerhalb des Referenzzeitraums ein risikoorientiertes Projekt im Zusammenhang mit der Kontrolle von Barmitteln durchgeführt hat. Beschreiben Sie das Projekt, das durchgeführt wurde. Machen Sie Angaben zu den Besonderheiten des Falles und führen Sie Ihre Schlussfolgerungen und eventuelle Bemerkungen auf (z. B. über den Zeitraum, die Mittel –z. B. Spürhunde, Durchleuchtung –, den Umfang der Kontrollen usw.) Machen Sie Angaben zu einem Beispielfall, wenn Sie dies für erforderlich halten. Geben Sie an, ob der Beispielfall das Ergebnis einer risikobasierten Kontrolle oder einer stichprobenartigen Prüfung war. Geben Sie an, ob Bilder beigefügt sind, und ggf. deren Anzahl. Teil C kann gegebenenfalls mehrmals für denselben Referenzzeitraum ausgefüllt werden, abhängig von der Anzahl der durchgeführten Projekte.Teil D
Führen Sie Informationen auf, die Sie für wichtig erachten, die aber nicht unter Teil B oder C aufgenommen werden können. Geben Sie an, ob Bilder beigefügt sind, und ggf. deren Anzahl.© Europäische Union 1998-2021
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