Artikel 2 VO (EU) 2021/78

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 16. Oktober 2020. Artikel 1 Nummer 3 gilt jedoch mit Wirkung vom 4. Mai 2020.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.