Artikel 4 VO (EU) 2021/783
Struktur
Das LIFE-Programm ist wie folgt gegliedert:
- 1.
-
Der Bereich „Umwelt” umfasst
- a)
- das Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität” ;
- b)
- das Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität” ;
- 2.
-
der Bereich „Klimapolitik” umfasst
- a)
- das Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung” ;
- b)
- das Teilprogramm „Energiewende” .
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