Artikel 4 VO (EU) 2021/783

Struktur

Das LIFE-Programm ist wie folgt gegliedert:

1.
Der Bereich „Umwelt” umfasst

a)
das Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität” ;
b)
das Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität” ;

2.
der Bereich „Klimapolitik” umfasst

a)
das Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung” ;
b)
das Teilprogramm „Energiewende” .

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