Artikel 3 VO (EU) 2021/783
Ziele
(1) Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht darin, einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten, die Qualität der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser und Boden, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen — auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes — und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Mit dem LIFE-Programm wird zudem die Umsetzung von allgemeinen Aktionsprogrammen, die gemäß Artikel 192 Absatz 3 AEUV beschlossen werden, unterstützt.
(2) Die spezifischen Ziele des LIFE-Programms sind:
- a)
- die Entwicklung, Demonstration und Förderung innovativer Technologien, Methoden und Ansätze für die Verwirklichung der Ziele der Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, und zum Klimaschutz, einschließlich des Übergangs zu erneuerbarer Energie und mehr Energieeffizienz, sowie die Mitwirkung an der Wissensbasis und an der Anwendung bewährter Verfahren, vor allem für den Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, unter anderem durch Unterstützung des Natura-2000-Netzes;
- b)
- die Förderung der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der relevanten Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, sowie zum Klimaschutz und zum Übergang zu erneuerbarer Energie bzw. mehr Energieeffizienz, unter anderem durch Verbesserung der Politikgestaltung auf allen Ebenen, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft;
- c)
- das Fungieren als Katalysator für die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher technischer und politikbezogener Lösungen für die Durchführung der relevanten Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, sowie zum Klimaschutz und zum Übergang zu erneuerbarer Energie bzw. mehr Energieeffizienz durch die Replikation von Ergebnissen, die Einbeziehung damit zusammenhängender Ziele in andere Politikbereiche und in die Verfahrensweisen des öffentlichen und privaten Sektors, die Mobilisierung von Investitionen und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln.
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