ANHANG I VO (EU) 2021/783

EINRICHTUNGEN, DENEN FINANZHILFEN OHNE EINE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN GEWÄHRT WERDEN KÖNNEN

1.
Das Netz der Europäischen Union zur Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts (IMPEL);
2.
Das Europäische Netz der in Umweltsachen tätigen Staatsanwälte (EUStA);
3.
Das Richterforum der Europäischen Union für die Umwelt (EUFJE).

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