ANHANG I VO (EU) 2021/783
EINRICHTUNGEN, DENEN FINANZHILFEN OHNE EINE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN GEWÄHRT WERDEN KÖNNEN
- 1.
- Das Netz der Europäischen Union zur Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts (IMPEL);
- 2.
- Das Europäische Netz der in Umweltsachen tätigen Staatsanwälte (EUStA);
- 3.
- Das Richterforum der Europäischen Union für die Umwelt (EUFJE).
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