ANHANG II VO (EU) 2021/783

INDIKATOREN

1.
Output-Indikatoren

1.1.
Zahl der Projekte zur Entwicklung, Demonstration und Förderung von innovativen Techniken und Konzepten;
1.2.
Zahl der Projekte zur Anwendung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit Naturschutz und Biodiversität;
1.3.
Zahl der Projekte zur Entwicklung, Implementierung, Überwachung oder Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union;
1.4.
Zahl der Projekte zur Verbesserung der Politikgestaltung durch Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft;
1.5.
Zahl der Projekte — einschließlich strategisch integrierter Projekte und strategischer Naturschutzprojekte — zur Umsetzung von

maßgeblichen Plänen oder Strategien;

Aktionsprogrammen zur durchgehenden Berücksichtigung von Naturschutz und Biodiversität in anderen Politikbereichen.

2.
Ergebnisindikatoren

2.1.
Nettoveränderung von Umwelt und Klima auf Basis der aggregierten Projektindikatoren, die in den Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Teilprogramme

„Natur und Biodiversität” sowie

„Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität” zu spezifizieren sind und mindestens folgende Aspekte abdecken:

Luftqualität

Boden

Wasser

Abfälle

Chemikalien

Lärm

Ressourceneinsatz und -effizienz;

„Klimaschutz und Klimaanpassung” ;

„Energiewende” .

2.2.
Durch die Projekte mobilisierte Gesamtinvestitionen oder beschaffte Finanzmittel (in Mio. EUR);
2.3.
Zahl der Organisationen, die an Projekten mitwirken oder Betriebskostenzuschüsse erhalten;
2.4.
Anteil der Projekte, die bei Projektende eine Katalysatorwirkung erzielt hatten.

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