ANHANG II VO (EU) 2021/783
INDIKATOREN
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1.
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Output-Indikatoren
- 1.1.
- Zahl der Projekte zur Entwicklung, Demonstration und Förderung von innovativen Techniken und Konzepten;
- 1.2.
- Zahl der Projekte zur Anwendung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit Naturschutz und Biodiversität;
- 1.3.
- Zahl der Projekte zur Entwicklung, Implementierung, Überwachung oder Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union;
- 1.4.
- Zahl der Projekte zur Verbesserung der Politikgestaltung durch Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft;
- 1.5.
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Zahl der Projekte — einschließlich strategisch integrierter Projekte und strategischer Naturschutzprojekte — zur Umsetzung von
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maßgeblichen Plänen oder Strategien;
- —
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Aktionsprogrammen zur durchgehenden Berücksichtigung von Naturschutz und Biodiversität in anderen Politikbereichen.
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2.
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Ergebnisindikatoren
- 2.1.
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Nettoveränderung von Umwelt und Klima auf Basis der aggregierten Projektindikatoren, die in den Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Teilprogramme
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„Natur und Biodiversität” sowie
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„Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität” zu spezifizieren sind und mindestens folgende Aspekte abdecken:
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Luftqualität
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Boden
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Wasser
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Abfälle
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Chemikalien
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Lärm
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Ressourceneinsatz und -effizienz;
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„Klimaschutz und Klimaanpassung” ;
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„Energiewende” .
- 2.2.
- Durch die Projekte mobilisierte Gesamtinvestitionen oder beschaffte Finanzmittel (in Mio. EUR);
- 2.3.
- Zahl der Organisationen, die an Projekten mitwirken oder Betriebskostenzuschüsse erhalten;
- 2.4.
- Anteil der Projekte, die bei Projektende eine Katalysatorwirkung erzielt hatten.
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