Artikel 1 VO (EU) 2021/785

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird das Betrugsbekämpfungsprogramm der Union (im Folgenden „Programm” ) für die Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 eingerichtet.

Darin werden die Ziele des Programms, die Mittelausstattung für den Zeitraum 2021-2027 sowie die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen festgelegt.

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