Artikel 1 VO (EU) 2021/817
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird Erasmus+, das Programm für Maßnahmen der Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, (im Folgenden „Programm” ) für den Zeitraum des MFR 2021-2027 eingerichtet.
Darin werden die Ziele des Programms, die Mittelausstattung für den Zeitraum 2021 bis 2027 sowie die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen festgelegt.
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