Artikel 15 VO (EU) 2021/817

Inklusionsstrategie

Die Kommission arbeitet bis zum 29. November 2021 einen Rahmen für Inklusionsmaßnahmen zur Anhebung der Teilnahmequoten von Menschen mit geringeren Chancen sowie Leitlinien für die Durchführung solcher Maßnahmen aus. Diese Leitlinien werden während der Laufzeit des Programms erforderlichenfalls aktualisiert. Auf der Grundlage des Rahmens für Inklusionsmaßnahmen und unter besonderer Beachtung der dem nationalen Kontext geschuldeten spezifischen Herausforderungen beim Zugang zum Programm werden Aktionspläne für Inklusion ausgearbeitet und bilden diese einen integralen Teil der Arbeitsprogramme der nationalen Agenturen. Die Kommission überwacht die Umsetzung dieser Aktionspläne für Inklusion regelmäßig.

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