ANHANG I VO (EU) 2021/817

BESCHREIBUNG DER IN DEN KAPITELN II, III UND IV GENANNTEN MAßNAHMEN

1.
LEITAKTION 1 — LERNMOBILITÄT

1.1.
Lernmobilität: kurz- oder langfristige Mobilität, allein oder in der Gruppe, zu diversen Themenbereichen und Fächern, einschließlich zukunftsorientierter Felder wie Digitalisierung, Klimawandel, saubere Energien und künstliche Intelligenz;
1.2.
Jugendaktivitäten: Aktivitäten mit dem Ziel, junge Menschen zu unterstützen, sich in der Zivilgesellschaft zu engagieren und zu lernen, sich in dieser einzubringen, für die gemeinsamen Werte Europas zu sensibilisieren und den Dialog zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu fördern;
1.3.
DiscoverEU: eine Aktivität im Bereich der informellen und nichtformalen Bildung mit einer ausgeprägten Lernkomponente und einer inklusiven Dimension in Form von Lernerfahrungen und Reisen durch Europa, um ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Union zu stärken und es den Teilnehmenden zu ermöglichen, die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas zu entdecken.

2.
LEITAKTION 2 — ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN

2.1.
Kooperationspartnerschaften: vielfältige Kooperationsaktivitäten, die von Organisationen und Einrichtungen aus verschiedenen Ländern gemeinsam durchgeführt werden, insbesondere mit dem Ziel, neue Ideen und Verfahrensweisen auszutauschen und zu entwickeln, Verfahren und Methoden auszutauschen und miteinander zu vergleichen sowie Partnerschaften in Netzwerken zu entwickeln und auszubauen. Diese Maßnahme umfasst auch kleinere Partnerschaften, die speziell darauf ausgerichtet sind, durch Aktivitäten mit geringeren Finanzhilfebeträgen, von kürzerer Dauer und mit einfacheren administrativen Anforderungen einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm zu fördern;
2.2.
Exzellenzpartnerschaften: vielfältige Partnerschaftsprojekte und Netzwerke von Einrichtungen und Anbietern der allgemeinen und beruflichen Bildung mit dem Ziel, Exzellenz und eine verstärkte internationale Dimension zu fördern sowie langfristige Strategien zur Qualitätsverbesserung auf Systemebene in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung — insbesondere durch gemeinsam erarbeitete innovative Verfahren und pädagogische Konzepte, ein hohes Niveau an eingebetteter Mobilität und einen deutlichen Schwerpunkt auf Interdisziplinarität — zu entwickeln, und zwar:

2.2.1.
Zusammenschlüsse von Hochschuleinrichtungen (Europäische Hochschulen), die gemeinsame langfristige Strategien für qualitätsvolle Bildung, Forschung und Innovation sowie Dienste für die Gesellschaft entwickeln, auf der Grundlage einer gemeinsamen Vision und gemeinsamer Werte, eines hohen Grades an Mobilität und eines deutlichen Schwerpunkts auf Interdisziplinarität und offenen Studienprogrammen, bei denen Module in verschiedenen Ländern miteinander kombiniert werden;
2.2.2.
Partnerschaften von Anbietern beruflicher Bildung (Plattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz), eingebettet in lokale und regionale Strategien für nachhaltiges Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, zur gemeinsamen Arbeit an qualitätsvollen transnationalen Berufsbildungsprogrammen mit Schwerpunkt auf der Deckung des gegenwärtigen sowie des zu erwartenden Bedarfs an sektorspezifischen Kompetenzen;
2.2.3.
integrierte Studienprogramme (gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse), die von Hochschuleinrichtungen in Europa und in anderen Ländern der Welt angeboten werden und durch die Exzellenz im Bereich der Hochschulbildung sowie weltweite Internationalisierung gefördert wird.

Im Rahmen der unter Nummer 2.2 genannten Maßnahme können auch Partnerschaftsprojekte und Zusammenschlüsse zur Förderung von Exzellenz in den Bereichen Schulbildung und Erwachsenenbildung unterstützt werden.

2.3.
Innovationspartnerschaften: Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend mit dem Ziel der Entwicklung innovativer Verfahren, und zwar:

2.3.1.
Zusammenschlüsse: strategische Zusammenarbeit zwischen wichtigen Akteuren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und in Wirtschaft und Forschung, durch die Innovation und Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert werden;
2.3.2.
Projekte zur Förderung von Innovation, Kreativität, elektronischer Bürgerbeteiligung und sozialem Unternehmertum in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend;

2.4.
gemeinnützige Sportveranstaltungen: Veranstaltungen, die entweder in einem Land oder zur gleichen Zeit in mehreren Ländern stattfinden, um für die Rolle des Sports in verschiedenen Bereichen wie der sozialen Inklusion, der Chancengleichheit und gesundheitsfördernder körperlicher Aktivitäten zu sensibilisieren;
2.5.
Online-Plattformen und -Tools für die virtuelle Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend.

3.
LEITAKTION 3 — UNTERSTÜTZUNG DER POLITIKENTWICKLUNG UND DER POLITISCHEN ZUSAMMENARBEIT

3.1.
Ausarbeitung und Umsetzung der allgemeinen und der sektorspezifischen politischen Agenden der Union; darunter ist ein breites Spektrum von Aktivitäten zur Inspiration und Unterstützung von Maßnahmen und Strategien in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verstehen, unter anderem europäische politische Agenden und Strategien für die verschiedenen Bildungsbereiche sowie für den Bereich Jugend und Sport, einschließlich Aktivitäten zur Unterstützung der politischen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Diese Maßnahme umfasst auch die Unterstützung des Erprobens von Maßnahmen auf europäischer Ebene, die Unterstützung von Aktivitäten zur Bewältigung neuer Herausforderungen in verschiedenen Themenbereichen und die Unterstützung der Wissensgewinnung, einschließlich in Form von Erhebungen und Studien;
3.2.
Förderung von Instrumenten und Maßnahmen der Union, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen, Fertigkeiten und Qualifikationen verbessern, einschließlich Aktivitäten, die auf Folgendes abzielen: Erleichterung der Übertragung von Studienleistungen, Förderung der Qualitätssicherung, Förderung der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens, einschließlich Kompetenzmanagement und entsprechender Beratung, und Unterstützung relevanter Stellen, Netzwerke und Instrumente, durch die ein Austausch im Bereich der Transparenz und Anerkennung erleichtert wird;
3.3.
politischer Dialog in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport sowie Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern, einschließlich eines breiten Spektrums von Aktivitäten wie Konferenzen und anderen Arten von Veranstaltungen, Unterstützung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Unterstützung der Arbeitsweise des EU-Jugenddialogs, unionsweiter Netzwerke und europäischer Organisationen, die das allgemeine Interesse der Union verfolgen;
3.4.
Maßnahmen, die zur qualitätsvollen und inklusiven Durchführung des Programms beitragen, einschließlich Unterstützung für Aktivitäten und Einrichtungen wie Ressourcenzentren, Informationsnetzwerke und Bildungs- und Kooperationsaktivitäten, durch die die Durchführung des Programms verbessert, die Kapazitäten nationaler Agenturen aufgebaut und die strategische Umsetzung gefördert sowie das Potenzial ehemaliger Teilnehmender des Programms Erasmus+ und anderer Multiplikatoren als positiver Vorbilder nutzbar gemacht wird;
3.5.
Zusammenarbeit mit anderen Unionsinstrumenten und Unterstützung anderer Politikbereiche der Union, einschließlich Unterstützung für Aktivitäten zur Förderung von Synergien und Komplementaritäten mit anderen Instrumenten auf nationaler und auf Unionsebene und zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Strukturen zur Durchführung solcher Instrumente;
3.6.
Aktivitäten zur Bekanntmachung und Sensibilisierung mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen über das Programm und die Politik der Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu informieren.

4.
JEAN-MONNET-MAßNAHMEN

4.1.
Die Jean-Monnet-Maßnahme im Bereich der Hochschulbildung: Unterstützung für Hochschuleinrichtungen innerhalb und außerhalb der Union durch Jean-Monnet-Module, -Lehrstühle und -Exzellenzzentren und durch Jean-Monnet-Projekte und -Vernetzungsaktivitäten;
4.2.
die Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Aktivitäten mit dem Ziel, Kenntnisse über Angelegenheiten der Union in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung wie Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung zu fördern;
4.3.
Unterstützung der in Artikel 8 Buchstabe c genannten Einrichtungen.

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