ANHANG II VO (EU) 2021/817

INDIKATOREN

Die Messungen quantitativer Indikatoren werden gegebenenfalls nach Land, Geschlecht und Art der Maßnahme und Aktivität aufgeschlüsselt.
1.
Zu überwachende Bereiche

Teilnahme an Lernmobilität;

Organisationen und Einrichtungen mit einer verstärkten europäischen und internationalen Dimension;

2.
Zu messende Parameter

2.1.
Leitaktion 1 — Lernmobilität:

2.1.1.
Anzahl der Teilnehmenden an Lernmobilitätsaktivitäten im Rahmen der Leitaktion 1;
2.1.2.
Anzahl der Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen der Leitaktion 1 am Programm teilnehmen;
2.1.3.
Anzahl der Teilnehmenden an Aktivitäten des virtuellen Lernens im Rahmen der Leitaktion 1;
2.1.4.
Anteil der Teilnehmenden, die der Ansicht sind, dass sie von der Teilnahme an Lernmobilitätsaktivitäten im Rahmen der Leitaktion 1 profitiert haben;
2.1.5.
Anteil der Teilnehmenden, die der Ansicht sind, dass sie nach der Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der Leitaktion 1 ein größeres europäisches Zugehörigkeitsgefühl haben;

2.2.
Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen:

2.2.1.
Anzahl der Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen der Leitaktion 2 am Programm teilnehmen;
2.2.2.
Anteil der Organisationen und Einrichtungen, die der Ansicht sind, dass sie infolge ihrer Teilnahme an der Leitaktion 2 qualitätsvolle Verfahrensweisen entwickelt haben;
2.2.3.
Anzahl der Nutzer von im Rahmen der Leitaktion 2 unterstützten Plattformen für die virtuelle Zusammenarbeit;

2.3.
Leitaktion 3 — Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit:

2.3.1
Anzahl der Organisationen und Einrichtungen, die an Finanzhilfemaßnahmen im Rahmen der Leitaktion 3 teilnehmen;

2.4.
Inklusion:

2.4.1.
Anzahl der Personen mit geringeren Chancen, die an Aktivitäten im Rahmen der Leitaktion 1 teilnehmen;
2.4.2.
Anzahl der erstmals unterstützten Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen der Leitaktionen 1 und 2 am Programm teilnehmen;

2.5.
Vereinfachung:

2.5.1.
Anzahl der im Rahmen der Leitaktion 2 unterstützten kleineren Partnerschaften;
2.5.2.
Anteil der Organisationen und Einrichtungen, die der Ansicht sind, dass die Verfahren für die Teilnahme am Programm verhältnismäßig und einfach sind;

2.6.
Beitrag zum Klimaschutz:

2.6.1.
Anteil der Aktivitäten im Rahmen der Leitaktion 1, durch die Klimaziele angegangen werden;
2.6.2.
Anteil der Projekte im Rahmen der Leitaktion 2, durch die Klimaziele angegangen werden.

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