Artikel 11 VO (EU) 2021/847
Zuständigkeiten
(1) Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen gemeinsam für die Entwicklung und den Betrieb, der im mehrjährigen Strategieplan für den Steuerbereich nach Artikel 12 (im Folgenden „Strategieplan” ) aufgeführten europäischen elektronischen Systeme, einschließlich Gestaltung, Spezifikation, Konformitätsprüfung, Installation, Wartung, Weiterentwicklung, Sicherheit, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle.
(2) Die Kommission gewährleistet insbesondere
- a)
- die Entwicklung und den Betrieb der im Rahmen des Strategieplans festgelegten gemeinsamen Komponenten;
- b)
- die Gesamtkoordinierung der Entwicklung und des Betriebs der europäischen elektronischen Systeme im Hinblick auf ihre Funktionsfähigkeit, Vernetzung und ständige Verbesserung sowie ihre synchrone Umsetzung;
- c)
- die Koordinierung der europäischen elektronischen Systeme auf Unionsebene mit dem Ziel ihrer Förderung und Umsetzung auf nationaler Ebene;
- d)
- die Koordinierung der Entwicklung und des Betriebs der europäischen elektronischen Systeme in Bezug auf ihre Interaktion mit Dritten, ausgenommen Maßnahmen zur Erfüllung nationaler Anforderungen;
- e)
- die Koordinierung der europäischen elektronischen Systeme mit anderen einschlägigen Maßnahmen auf Unionsebene zur elektronischen Verwaltung (e-Government).
(3) Jeder Mitgliedstaat gewährleistet insbesondere
- a)
- die Entwicklung und den Betrieb der im Rahmen des Strategieplans festgelegten nationalen Komponenten;
- b)
- die Koordinierung der Entwicklung und des Betriebs der nationalen Komponenten der europäischen elektronischen Systeme auf nationaler Ebene;
- c)
- die Koordinierung der europäischen elektronischen Systeme mit anderen einschlägigen Maßnahmen auf nationaler Ebene zur elektronischen Verwaltung (e-Government);
- d)
- die regelmäßige Unterrichtung der Kommission über die Maßnahmen, die er getroffen hat, um seinen Behörden und Wirtschaftsteilnehmern die umfassende Nutzung der europäischen elektronischen Systeme zu ermöglichen;
- e)
- die Umsetzung der europäischen elektronischen Systeme auf nationaler Ebene.
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