Artikel 3 VO (EU) 2021/847

Ziele des Programms

(1) Das Programm hat die allgemeinen Ziele, die Steuerbehörden und die Besteuerung zu unterstützen, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Union und den fairen Wettbewerb in der Union zu fördern, die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schützen, auch durch Schutz dieser Interessen vor Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, und um die Steuererhebung zu verbessern.

(2) Das Programm hat das besondere Ziel, die Steuerpolitik und die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union im Steuerbereich zu unterstützen, die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden, darunter den Austausch von steuerlichen Informationen, zu stärken und den Aufbau von Verwaltungskapazitäten, einschließlich Humankompetenzen, sowie die Entwicklung und den Betrieb europäischer elektronischer Systeme zu fördern.

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