Artikel 1 VO (EU) 2021/852

In Titel II der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 wird folgender Abschnitt 4 angefügt:

Abschnitt 4

Artikel 7a

Die in Anhang I aufgeführten Gemeinschaftszollkontingente gelten für Einfuhren mit Ursprung in allen Drittländern mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.