Artikel 1 VO (EU) 2021/861

Gegenstand

In dieser Verordnung werden für die Stichprobenerhebung im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung (Erhebung über die Erwachsenenbildung) die technischen Angaben für den Datensatz sowie die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen durch die Mitgliedstaaten an die Kommission festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.