Artikel 1 VO (EU) 2021/865

Der Name „Rooibos” / „Red Bush” (g. U.) wird eingetragen.

Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.8 „Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)” ausgewiesen. Das konsolidierte Einzige Dokument ist dieser Verordnung als Anhang beigefügt.

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