Artikel 1 VO (EU) 2021/866
Die EU setzt die Anwendung zusätzlicher Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren bis einschließlich 30. November 2021 aus.
Die Zölle gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 gelten daher ab einschließlich 1. Dezember 2021.
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