Artikel 23 VO (EU) 2021/887

Finanzielle Verpflichtungen

Die finanziellen Verpflichtungen des Kompetenzzentrums dürfen den Betrag der ihm zur Verfügung stehenden oder seinem Haushalt von seinen Mitgliedern zugewiesenen Finanzmittel nicht übersteigen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.