Artikel 9 VO (EU) 2021/887
Aufgaben der Mitglieder der Gemeinschaft
Die Mitglieder der Gemeinschaft
- a)
- unterstützen das Kompetenzzentrum bei der Erfüllung seines Auftrags und seiner Ziele und arbeiten hierzu eng mit dem Kompetenzzentrum und den nationalen Koordinierungszentren zusammen;
- b)
- beteiligen sich gegebenenfalls an formellen oder informellen Tätigkeiten sowie an den in Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe n genannten Arbeitsgruppen, um bestimmte, im jährlichen Arbeitsprogramm vorgesehene Tätigkeiten durchzuführen; und
- c)
- unterstützen das Kompetenzzentrum und die nationalen Koordinierungszentren gegebenenfalls bei der Förderung bestimmter Projekte.
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