Artikel 3 VO (EU) 2021/888
Ziele des Programms
(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, die Einbeziehung von jungen Menschen und Organisationen in leicht zugängliche solidarische Aktivitäten von hoher Qualität — hauptsächlich Freiwilligentätigkeiten — zu fördern, um den Zusammenhalt, die Solidarität, die Demokratie, die europäische Identität und die aktive Bürgerschaft in der Union und darüber hinaus zu stärken und dabei auf gesellschaftliche und humanitäre Herausforderungen vor Ort zu reagieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der sozialen Inklusion und der Chancengleichheit liegt.
(2) Das spezifische Ziel des Programms besteht darin, jungen Menschen, auch jungen Menschen mit geringeren Chancen, leicht zugängliche Möglichkeiten zu bieten, sich in solidarische Tätigkeiten in der Union und darüber hinaus einzubringen, die einen positiven gesellschaftlichen Wandel bewirken und es ihnen zugleich ermöglichen, ihre Kompetenzen zu verbessern und ordnungsgemäß anerkennen zu lassen, und ihnen ein kontinuierliches bürgerschaftliches Engagement erleichtern.
(3) Die Ziele des Programms werden im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 2 bestimmten Aktionsbereiche verfolgt.
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