Artikel 11 VO (EU) 2021/897
Informationen zu nationalen Bestimmungen
Unter Verwendung des Meldebogens in Anhang XIV stellen die zuständigen Behörden der EIOPA einen Link zu Folgendem zur Verfügung:
- a)
- den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Bedingungen im Zusammenhang mit der Ansparphase im Sinne von Artikel 47 der Verordnung (EU) 2019/1238 regeln;
- b)
- den Bedingungen im Zusammenhang mit der Leistungsphase im Sinne von Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/1238;
- c)
- Informationen über zusätzliche Verfahren zur Beantragung von gegebenenfalls auf nationaler Ebene geschaffenen Vorteilen und Anreizen.
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