Artikel 5 VO (EU) 2021/931
Formel zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko” und Bestimmung der für diese Formel geeigneten aufsichtlichen Volatilität
(1) Institute berechnen das mit Marktbedingungen mit möglicherweise negativen Zinssätzen kompatible Aufsichtsdelta (δ) von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko” wie folgt:
Dabei gilt:
N(x) = kumulative Verteilungsfunktion einer standardnormalverteilten Zufallsvariablen zur Darstellung der Wahrscheinlichkeit, dass eine normalverteilte Zufallsvariable mit einem Erwartungswert von null und einer Standardabweichung von eins kleiner oder gleich „x” ist;
P = Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option;
K = Ausübungspreis der Option;
T = Ablaufdatum der Option, ausgedrückt in Jahren nach der einschlägigen Geschäftstagekonvention;
λ = die nach Absatz 2 bestimmte Verschiebung von P und K in den positiven Bereich;
σ = die gemäß Absatz 3 bestimmte aufsichtliche Volatilität der Option.
(2) Für die Zwecke von Absatz 1 berechnen die Institute die Verschiebung (λ) für alle Kauf- und Verkaufsoptionen wie folgt:
λj=max(Schwelle - min(Pj,Kj),0)
Dabei gilt:
Pj = Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option j;
Kj = Ausübungspreis der Option j;
Schwelle = 0.10 %
(3) Für die Zwecke von Absatz 1 bestimmen die Institute die aufsichtliche Volatilität der Option auf der Grundlage der Risikokategorie des Geschäfts und der Art des Basisinstruments der Option gemäß folgender Tabelle:
Risikokategorie | Basisinstrument | Aufsichtliche Volatilität |
---|---|---|
Zinssatz | Alle | 50 % |
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