Artikel 5 VO (EU) 2021/931

Formel zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko” und Bestimmung der für diese Formel geeigneten aufsichtlichen Volatilität

(1) Institute berechnen das mit Marktbedingungen mit möglicherweise negativen Zinssätzen kompatible Aufsichtsdelta (δ) von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko” wie folgt:

Dabei gilt:

    N(x) = kumulative Verteilungsfunktion einer standardnormalverteilten Zufallsvariablen zur Darstellung der Wahrscheinlichkeit, dass eine normalverteilte Zufallsvariable mit einem Erwartungswert von null und einer Standardabweichung von eins kleiner oder gleich „x” ist;

    P = Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option;

    K = Ausübungspreis der Option;

    T = Ablaufdatum der Option, ausgedrückt in Jahren nach der einschlägigen Geschäftstagekonvention;

    λ = die nach Absatz 2 bestimmte Verschiebung von P und K in den positiven Bereich;

    σ = die gemäß Absatz 3 bestimmte aufsichtliche Volatilität der Option.

(2) Für die Zwecke von Absatz 1 berechnen die Institute die Verschiebung (λ) für alle Kauf- und Verkaufsoptionen wie folgt:

λj=max(Schwelle - min(Pj,Kj),0)

Dabei gilt:

    Pj = Kassa- oder Terminpreis des Basisinstruments der Option j;

    Kj = Ausübungspreis der Option j;

    Schwelle = 0.10 %

(3) Für die Zwecke von Absatz 1 bestimmen die Institute die aufsichtliche Volatilität der Option auf der Grundlage der Risikokategorie des Geschäfts und der Art des Basisinstruments der Option gemäß folgender Tabelle:

Tabelle

Risikokategorie Basisinstrument Aufsichtliche Volatilität
Zinssatz Alle 50 %

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