Artikel 8 VO (EU) 2021/934

Spezifisches Verbot der Verbringung aus Sperrzonen von Sendungen von tierischen Nebenprodukten, die von in Sperrzonen gehaltenen Schweinen gewonnen wurden

Die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten verbieten die Verbringung aus den in Anhang I gelisteten Sperrzonen von Sendungen von tierischen Nebenprodukten, die von in diesen Sperrzonen gehaltenen Schweinen gewonnen wurden.

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