Artikel 1 VO (EU) 2021/947

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt (im Folgenden „Instrument” ), einschließlich des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+) und der Garantie für Außenmaßnahmen, für den Zeitraum des MFR 2021-2027 eingerichtet.

In ihr werden die Ziele des Instruments, die Mittelausstattung für den Zeitraum von 2021 bis 2027 sowie die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen festgelegt.

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