ANHANG I VO (EU) 2021/947

LISTE DER LÄNDER UND GEBIETE IM NACHBARSCHAFTSRAUM

Algerien

Armenien

Aserbaidschan

Belarus

Ägypten

Georgien

Israel

Jordanien

Libanon

Libyen

Republik Moldau

Marokko

Besetztes palästinensisches Gebiet

Syrien

Tunesien

Ukraine

Die Unionsunterstützung für den Nachbarschaftsraum kann auch eingesetzt werden, um der Russischen Föderation die Teilnahme an Programmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und anderen einschlägigen Mehrländerrichtprogrammen, einschließlich den in Artikel 13 Absatz 6 und Artikel 21 genannten, zu ermöglichen.

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