ANHANG II VO (EU) 2021/947

BEREICHE DER ZUSAMMENARBEIT FÜR DIE GEOGRAFISCHEN PROGRAMME

Für alle geografischen Regionen

MENSCHEN

1.
Gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter

a)
Stärkung und Förderung der Demokratie und inklusiver demokratischer Prozesse, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, Regierungsführung und Kontrolle einschließlich transparenter, inklusiver und glaubwürdiger Wahlprozesse sowie transparenter, rechenschaftspflichtiger, wirksamer und inklusiver Institutionen auf allen Ebenen einschließlich der gesetzgebenden Körperschaften, eine unabhängige Justiz, Stärkung echter politischer Teilhabe und Vertretung;
b)
Stärkung der Förderung, des Schutzes und der Verwirklichung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; Unterstützung und Schutz von Menschenrechtsverteidigern; Unterstützung und Überwachung von Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und -verstöße auf nationaler und lokaler Ebene; Mitwirkung an der Umsetzung globaler und regionaler Instrumente und Rahmen, Stärkung der Kapazitäten der Zivilgesellschaft bei deren Umsetzung und Überwachung;
c)
Bekämpfung von Diskriminierung in allen ihren Formen und Förderung des Gleichheitsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots, insbesondere der Gleichstellung der Geschlechter, Stärkung der Rechte und der Position von Frauen und Mädchen, der Rechte des Kindes sowie von Menschen mit Behinderungen, Personen, die Minderheiten angehören, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI-Personen) und indigener Völker im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP);
d)
Förderung, Stärkung und Emanzipation einer dynamischen Zivilgesellschaft und deren unabhängiger, aktiver und vielgestaltiger Rolle bei politischen Übergängen, Reformprozessen und demokratischen Transformationen, Förderung eines Handlungsspielraums und günstiger Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben und an der Kontrolle der Entscheidungsfindung sowie Vorgehen gegen die Einschränkung des demokratischen Freiraums; Unterstützung und Förderung der Teilhabe aller an politischen Prozessen und am öffentlichen Leben;
e)
Verbesserung des Pluralismus, der Unabhängigkeit und der Professionalität freier und unabhängiger Medien sowie Verbesserung der Medienkompetenz und Bekämpfung von Desinformation; Stärkung der digitalen Rechte, einschließlich der Rechte bezüglich des Zugangs zu Informationen; Stärkung des Rechts auf Privatsphäre und Datenschutz;
f)
Stärkung der Resilienz von Staaten, Gesellschaften, Gemeinschaften und Einzelpersonen gegenüber politischen, wirtschaftlichen, ökologischen, ernährungsbezogenen, demografischen und gesellschaftlichen Belastungen und Schocks, Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen sowie Gesundheitskrisen einschließlich Pandemien;
g)
Stärkung der Entwicklung demokratischer und inklusiver öffentlicher Institutionen auf internationaler, nationaler und subnationaler Ebene, einschließlich der lokalen Behörden; Stärkung der Kapazitäten für eine an Gleichstellungsfragen orientierte Haushaltsgestaltung und Planung sowie eines unabhängigen, wirksamen, effizienten und rechenschaftspflichtigen Justizsystems, Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der internationalen Gerichtsbarkeit, der Rechenschaftspflicht und eines erschwinglichen Zugangs zur Justiz für alle;
h)
Unterstützung von Reformprozessen im Bereich der öffentlichen Verwaltung auf nationaler und subnationaler Ebene, einschließlich durch Einsatz bürgerfreundlicher Systeme für elektronische Behördendienste und anderer digitaler Lösungen zur Einrichtung robuster, rechenschaftspflichtiger und transparenter Systeme für die öffentliche Verwaltung und die Erbringung öffentlicher Dienste, Stärkung der rechtlichen Rahmenbedingungen und institutionellen Strukturen, der nationalen statistischen Systeme und Kapazitäten, auch für die Aufschlüsselung von Daten nach Einkommen, Geschlecht, Alter und anderen Faktoren, und einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen, einschließlich externer Audits, sowie Beitrag zur Bekämpfung von Korruption, Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung;
i)
Unterstützung nationaler und örtlicher Behörden und Gebietskörperschaften beim Aufbau der Infrastruktur, die für die präzise Erfassung und amtliche Anerkennung sämtlicher Eintragungen ins Personenstandsregister (von der Geburt bis zum Tod) sowie dafür benötigt wird, dass vervielfältigte Dokumente erforderlichenfalls veröffentlicht werden können, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger amtlich erfasst und zur Ausübung ihrer Grundrechte in der Lage sind;
j)
Förderung einer inklusiven, ausgewogenen und integrierten Politik für die Raumplanung, den ländlichen und den städtischen Raum sowie der diesbezüglichen Entwicklung durch Stärkung der öffentlichen Institutionen und Einrichtungen auf nationaler und subnationaler Ebene, Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für lokale Behörden und Mobilisierung ihres Sachverstands zur Förderung eines territorialen Ansatzes für die lokale Entwicklung, einschließlich Prozesse der effizienten Dezentralisierung, der fiskalischen Dezentralisierung und Staatsumbauprozesse;
k)
Erhöhung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht öffentlicher Institutionen auf nationaler und subnationaler Ebene und staatlicher Unternehmen sowie Verbesserung des Zugangs aller zu Informationen über öffentliche Angelegenheiten, Stärkung der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich Förderung der Entwicklung von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitskriterien und -zielen, und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene, Unterstützung der Entwicklung und Einrichtung von Systemen für elektronische Behördendienste und Verbesserung der Dienstleistungen;
l)
Unterstützung einer nachhaltigen, rechenschaftspflichtigen, konfliktbewussten und transparenten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der damit verbundenen Einnahmen sowie Förderung von Reformen zur Gewährleistung einer gerechten, effizienten, fairen und nachhaltigen Steuerpolitik.

2.
Beseitigung der Armut, Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung sowie Förderung menschlicher Entwicklung

a)
Beseitigung der Armut in allen ihren Dimensionen, auch durch öffentliche Dienste in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung und Sozialschutz, Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten und Gewährleistung, dass niemand zurückgelassen wird;
b)
Förderung einer nachhaltigen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zur Verbesserung der Ernährungssicherheit, Eröffnung wirtschaftlicher Chancen und Schaffung von Arbeitsplätzen;
c)
Verstärkung der Anstrengungen, politische Maßnahmen zu ergreifen und angemessene Investitionen zu tätigen, um die Rechte von Frauen und Mädchen, jungen Menschen und Kindern sowie von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu verwirklichen, ihre Mitwirkung und echte Teilhabe am gesellschaftlichen, staatsbürgerlichen und wirtschaftlichen Leben zu erleichtern und um zu gewährleisten, dass sie einen umfassenden Beitrag zu inklusivem Wachstum und zur nachhaltigen Entwicklung leisten können;
d)
Förderung der Achtung, des Schutzes und der Verwirklichung der Rechte sowie der Stärkung der Position von Frauen und Mädchen, einschließlich der Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrechte, der Landbesitzrechte sowie der Rechte nach Artikel 8 Absatz 4, Beseitigung der sexuellen und geschlechtsbezogenen Gewalt in jeder Form, einschließlich schädlicher traditioneller Praktiken wie der Kindes-, Früh- und Zwangsehe und der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen;
e)
Thematisierung der Zusammenhänge zwischen weltweitem Bevölkerungswachstum und demografischem Wandel sowie nachhaltiger Entwicklung in allen relevanten Dimensionen, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter, Gesundheit, Sozialschutz, sozialer Zusammenhalt, Bildung und Beschäftigung;
f)
Besondere Berücksichtigung benachteiligter, schutzbedürftiger und marginalisierter Bevölkerungsgruppen, einschließlich Kinder und junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Personen, Personen, die Minderheiten angehören, und indigene Völker, Flüchtlinge, Binnenvertriebene, von bewaffneten Konflikten betroffene Menschen und Staatenlose;
g)
Förderung eines integrierten Ansatzes zur Unterstützung von Gemeinschaften, insbesondere besonders marginalisierter, schutzbedürftiger, armer und schwer erreichbarer Menschen, unter anderem durch Verbesserung des uneingeschränkten Zugangs zu grundlegenden Gütern und Diensten, auch in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Ernährung und Sozialschutz;
h)
Unterstützung der Schaffung eines sicheren und förderlichen Umfelds für Kinder als wichtige Voraussetzung für eine gesunde junge Bevölkerung, die ihr Potenzial voll ausschöpfen kann. Dazu gehört auch die Förderung des Übergangs von der institutionellen Betreuung von Kindern zu deren Betreuung in der lokalen Gemeinschaft. Darüber hinaus gehört dazu, Kindern, vor allem besonders marginalisierten Kindern, den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen, indem in die frühkindliche Entwicklung investiert und sichergestellt wird, dass von Armut oder Ungleichheit betroffene Kinder Zugang zu grundlegenden Diensten etwa in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung und Sozialschutz haben;
i)
Förderung des Zugangs aller zu ausreichenden, erschwinglichen, unbedenklichen und nährstoffreichen Nahrungsmitteln und gesunder Ernährung, vor allem für diejenigen in besonders prekären Situationen, unter anderem Kinder unter fünf Jahren, Jugendliche, sowohl Mädchen als auch Jungen, und Frauen, insbesondere während der Schwangerschaft und in der Stillzeit, sowie Verbesserung der Ernährungssicherheit, der Ernährungsresilienz und der kontinuierlichen Versorgung, insbesondere in Ländern, die mit andauernden oder wiederkehrenden Krisen konfrontiert sind; Verhinderung von chronischer und akuter Unterernährung und anderen Formen der Mangelernährung; Förderung von multisektoralen, ernährungssensitiven Ansätzen in der Landwirtschaft;
j)
Förderung des Zugangs aller zu sauberem Trinkwasser, Sanitäranlagen und hygienischer Versorgung sowie einer nachhaltigen integrierten Wasserbewirtschaftung, insbesondere auf lokaler Ebene;
k)
Verwirklichung einer universellen Gesundheitsversorgung mit gleichberechtigtem Zugang aller Einzelpersonen und Gemeinschaften zu hochwertigen und erschwinglichen Gesundheitsdiensten, unter anderem zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit im Rahmen der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung sowie der Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen, durch Unterstützung des Aufbaus inklusiver, robuster, hochwertiger und belastbarer, allen zugänglicher Gesundheitssysteme, Verbesserung der Kapazitäten für Frühwarnung, Risikominderung und -management und Wiederaufbau; ergänzende Maßnahmen im Wege des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation mit dem Ziel, weltweite Gesundheitsbedrohungen abzuwehren, sichere, effiziente und erschwingliche Impfstoffe und Behandlungsmethoden gegen armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten zu entwickeln sowie bessere Lösungen für Herausforderungen im Gesundheitsbereich — einschließlich Infektionskrankheiten, Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe sowie neue Krankheiten und Epidemien — zu finden;
l)
Unterstützung eines gerechten Sozialschutzes für alle und Stärkung der sozialen Sicherungsnetze, Unterstützungsnetze und -systeme zur Gewährleistung eines Grundeinkommens, zur Verhinderung von Rückfällen in die extreme Armut und zur Förderung der Resilienz;
m)
Förderung einer inklusiven, nachhaltigen Stadtentwicklung, um der Ungleichheit in den Städten — mit dem Hauptaugenmerk auf den Bedürftigsten — entgegenzusteuern;
n)
Unterstützung der lokalen Behörden — auch durch dezentrale Zusammenarbeit, den Aufbau von Kapazitäten und die Bereitstellung von Ressourcen — in ihren Bemühungen, die Versorgung mit grundlegenden Dienstleisten in Städten und ländlichen Gebieten und die diesbezügliche Reaktionsfähigkeit, den gleichberechtigten Zugang zu Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit sowie den Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum zu verbessern und für mehr Lebensqualität zu sorgen, insbesondere für Menschen, die in informellen Siedlungen und Elendsvierteln leben, Stärkung und Förderung zugänglicher Beteiligungs- und Beschwerdemechanismen, insbesondere für benachteiligte und ausgegrenzte Personen und Bevölkerungsgruppen;
o)
Förderung der Verwirklichung international vereinbarter Bildungsziele mit besonderem Schwerpunkt auf der Stärkung freier Bildungssysteme durch inklusive, gleichberechtigte und hochwertige formale, informelle und nichtformale Bildung und Förderung von Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle und auf allen Ebenen, insbesondere im Rahmen der frühkindlichen Betreuung und der Primarbildung, der Berufsbildung, auch in Not- und Krisensituationen und mit besonderem Augenmerk auf Frauen und Mädchen, sowie unter anderem durch Aus- und Weiterbildung für Lehrkräfte und den Einsatz digitaler Technologien zur Verbesserung von Unterricht und Lernen;
p)
Unterstützung von Maßnahmen für den Kapazitätsaufbau, die Lernmobilität zwischen der Union und Partnerländern oder zwischen Partnerländern sowie für die Zusammenarbeit und den Politikdialog mit Institutionen, Organisationen, lokalen Durchführungsstellen und Behörden aus diesen Ländern;
q)
Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Forschung mit besonderer Schwerpunktsetzung auf armutsbedingte und gesellschaftliche Veränderungen, offene Daten, Big Data, künstliche Intelligenz und Innovation, während zugleich dem Phänomen der Abwanderung von Hochqualifizierten entgegengewirkt wird;
r)
Verstärkung der Koordinierung zwischen allen relevanten Akteuren auf allen Ebenen, um den Übergang von einer Notsituation infolge einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe zur Entwicklungsphase zu erleichtern; abgestimmte Planung und Programmplanung von Kooperationsmaßnahmen, die mit der humanitären Hilfe und, wo einschlägig, mit friedensbildenden Maßnahmen im Einklang stehen, auf der Grundlage einer gemeinsamen Analyse;
s)
Förderung der Gedanken-, Gewissens- und Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit, auch durch Maßnahmen gegen alle Formen von Hass, Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung sowie durch Förderung von Toleranz und Respekt bezüglich der religiösen und kulturellen Vielfalt innerhalb und zwischen Gesellschaften;
t)
Förderung des interkulturellen Dialogs und der kulturellen Vielfalt in allen Erscheinungsformen sowie Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes, Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft für nachhaltige, soziale und wirtschaftliche Entwicklung;
u)
Unterstützung von Maßnahmen und Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Sports mit dem Ziel, zur Stärkung der Position von Frauen, jungen Menschen, Einzelpersonen und Gemeinschaften sowie zu den Zielen der Agenda 2030 in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Inklusion beizutragen;
v)
Förderung der Würde und Resilienz von Langzeitflüchtlingen und -vertriebenen und ihrer Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben der Aufnahmeländer und Aufnahmegemeinschaften, auch auf lokaler Ebene.

3.
Migration, Flucht, Vertreibung und Mobilität

a)
Stärkung bilateraler, regionaler und internationaler Partnerschaften in den Bereichen Migration, Vertreibung und Mobilität auf der Grundlage eines integrierten und ausgewogenen Ansatzes, der alle Aspekte der Migration abdeckt, einschließlich Unterstützung bei der Durchführung von bilateralen oder regionalen Abkommen, Dialogen und Vereinbarungen der Union, auch in Bezug auf Rückkehr und Rückübernahme, legale Wege und Mobilitätspartnerschaften, unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechtsverpflichtungen;
b)
Unterstützung der dauerhaften Wiedereingliederung rückkehrender Migranten und ihrer Familien sowie von sicheren und würdevollen Rückführungen zwischen Partnerländern unter uneingeschränkter Achtung der im Völkerrecht und im Unionsrecht verankerten humanitären Verpflichtungen und Menschenrechtsverpflichtungen;
c)
Thematisierung und Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung;
d)
Bewältigung von Irregulärer Migration und Vertreibung; Abbau der Gefährdung im Zusammenhang mit Migration, einschließlich durch Menschenhandel und Schleuserkriminalität verursachter Gefahren, sowie Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Ausbeutung und Missbrauch; Intensivierung der Zusammenarbeit beim integrierten Grenzmanagement im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Unionsrecht, den Menschenrechtsnormen, dem humanitären Völkerrecht und den Datenschutzstandards;
e)
Ausbau der wissenschaftlichen, technischen, personellen und institutionellen Kapazitäten für die Migrationssteuerung, einschließlich Schulungen zu Menschenrechtsfragen, Unterstützung der Aufnahme-, Verarbeitungs-, Asyl- und Rückführungsverfahren der Partnerländer; Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beim Informationsaustausch im Einklang mit den Datenschutzstandards und den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Recht auf Privatsphäre gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen; Unterstützung der Erhebung und Verwendung genauer und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für faktengestützte Strategien, um geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität zu erleichtern;
f)
Unterstützung einer wirksamen, menschenrechtsbasierten Migrationspolitik einschließlich Schutzprogrammen auf allen Ebenen;
g)
Förderung von Bedingungen, die gegebenenfalls reguläre Migration und effizient gesteuerte Mobilität erleichtern, wobei die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gewahrt werden, und direkter persönlicher Kontakte, auch in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, kultureller Austausch und interkultureller Dialog, einschließlich der Bereitstellung präziser und zeitnaher Informationen, um die Entwicklungseffekte regulärer Migration zu maximieren;
h)
Verbesserung des gemeinsamen Verständnisses des Zusammenhangs zwischen Migration und Entwicklung in Anerkennung der Tatsache, dass geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität, Frieden, gute Regierungsführung, Stabilität, inklusives Wachstum und nachhaltige Entwicklung eng miteinander verknüpft sind, sowie Streben nach Synergien innerhalb dieser verschiedenen Dimensionen;
i)
Gewährleistung des Schutzes, der Achtung und der Verwirklichung der Menschenrechte aller Migranten, Flüchtlinge, Vertriebenen und Binnenvertriebenen, einschließlich aufgrund des Klimawandels Vertriebener, unter besonderer Berücksichtigung schutzbedürftiger Gruppen;
j)
Unterstützung entwicklungsorientierter Lösungen für Vertriebene, Binnenvertriebene und ihre Aufnahmegemeinschaften, auch durch sozioökonomische Inklusion mit Zugang zum Arbeitsmarkt, menschenwürdige Arbeit, Bildung und Dienstleistungen, um die Würde, die Resilienz und die Eigenständigkeit von Vertriebenen zu fördern;
k)
Unterstützung des Engagements der Diaspora für die Herkunftsländer, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten, unter anderem durch die Einbeziehung lokaler Behörden und zivilgesellschaftlicher Organisationen, unter Berücksichtigung ihres Investitionspotenzials sowie Unterstützung ihrer Solidarität und ihrer unternehmerischen Initiativen;
l)
Förderung schnellerer, preiswerterer und sichererer Lösungen für Heimatüberweisungen sowohl in den Ursprungs- als auch in den Empfängerländern, um deren Entwicklungspotenzial zu erschließen.
Die Zusammenarbeit in diesem Bereich wird in Übereinstimmung mit den für Migrationsfragen relevanten Regeln der Union unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung verwaltet.

PLANET

4.
Umwelt und Klimawandel

a)
Ausbau der wissenschaftlichen, technischen, personellen und institutionellen Kapazitäten für Klima- und Umweltmanagement und -überwachung, durchgängige Berücksichtigung dieser Aspekte; Stärkung der Klima- und Umwelt-Governance auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene und Erleichterung des Zugangs zu öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen für die Katastrophenvorsorge, für die Erhaltung von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt und für den Klimaschutz sowie entsprechende Versicherungen;
b)
Förderung der Anpassung an den Klimawandel mit besonderem Augenmerk auf gefährdeten Staaten und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen; Unterstützung der Partner in ihren Bemühungen um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in den Bereichen Klimaschutz, Erhaltung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris und dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge; zu diesen Bemühungen gehören unter anderem die Umsetzung der NDC und der Aktionspläne zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich Synergien zwischen Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen durch globale Initiativen wie NDC-Partnerschaften, sowie der diesbezüglichen Verpflichtungen im Rahmen anderer multilateraler Umweltschutzübereinkommen wie der Biodiversitätskonvention und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung;
c)
Entwicklung und/oder Stärkung eines nachhaltigen grünen und blauen Wachstums und der Kreislaufwirtschaft in allen Wirtschaftszweigen;
d)
Förderung des Zugangs zu nachhaltiger Energie in Entwicklungsländern; Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich nachhaltige erneuerbare Energie unter uneingeschränkter Einhaltung der höchsten internationalen Standards, auch für die Bewertung sowohl der nationalen als auch der grenzüberschreitenden Sicherheit und Umweltfolgen; Förderung und Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz und der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen; Förderung des Zugangs zu zuverlässigen, sicheren, erschwinglichen, sauberen und nachhaltigen Energiedienstleistungen; Unterstützung von insbesondere kleinmaßstäblichen, Mininetz- und netzunabhängigen Lösungen von hohem Wert für Umwelt und Entwicklung und von lokalen und dezentralen Lösungen zur Sicherung der Energieversorgung von in Armut oder in entlegenen Gebieten lebenden Menschen;
e)
Aufbau von Kapazitäten zur durchgängigen Berücksichtigung der Ziele, die in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz verfolgt werden, und des Strebens nach grünem Wachstum in nationalen und lokalen Entwicklungsstrategien, einschließlich Unterstützung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe;
f)
Förderung der allmählichen Abschaffung von Subventionen für umweltschädliche fossile Brennstoffe, Förderung stabiler und transparenter Energiemärkte sowie der Realisierung intelligenter Stromnetze und der Nutzung digitaler Technologien für ein nachhaltiges Energiemanagement;
g)
Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette sowie der konsequenten Anwendung des Vorsorgekonzepts und des Verursacherprinzips;
h)
Förderung von ökologisch nachhaltigen landwirtschaftlichen Verfahren, einschließlich Agrarökologie und biologischer Vielfalt sowie Verbesserung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel und Förderung der ökologischen und der sozialen Widerstandsfähigkeit und gesunder Ökosysteme;
i)
Verbesserung lokaler, nationaler, regionaler und kontinentaler multimodaler Verkehrsnetze und -dienste, um im Hinblick auf eine emissionsarme, klimaresiliente Entwicklung weitere Möglichkeiten für eine nachhaltige, klimaresiliente wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu eröffnen; zunehmende Erleichterung und Liberalisierung des Verkehrs, Verbesserung der Nachhaltigkeit, der Sicherheit im Straßenverkehr und der Resilienz in den einzelnen Bereichen des Verkehrs;
j)
stärkere Einbeziehung der lokalen Behörden und Gemeinschaften sowie indigenen Völker in die Bewältigung des Klimawandels, die Maßnahmen gegen den Rückgang der biologischen Vielfalt und die Bekämpfung der Artenschutzkriminalität, die Erhaltung der Ökosysteme und die konfliktbewusste Governance der natürlichen Ressourcen, auch durch Verbesserungen in Bezug auf das Eigentum, den Besitz und die Nutzung von Land und die Bewirtschaftung von Wasserressourcen; Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung und der Resilienz in städtischen Gebieten; Stärkung und Förderung der Teilhabe und des Zugangs zu Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren auf nationaler und lokaler Ebene, insbesondere für indigene Völker, wie in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) vorgesehen;
k)
Förderung der Bildung im Dienste nachhaltiger Entwicklung mit dem Ziel, Menschen zur Umgestaltung der Gesellschaft und zum Aufbau einer nachhaltigen Zukunft zu befähigen;
l)
Förderung der Erhaltung, der nachhaltigen und konfliktbewussten Bewirtschaftung und Nutzung sowie der Wiederherstellung von natürlichen Ressourcen und gesunden terrestrischen und nicht terrestrischen Ökosystemen, der Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Schutzes von Wildtieren und -pflanzen, einschließlich der Bekämpfung von Wilderei und illegalem Artenhandel; stärkere Konsultation und Förderung der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie Gewährleistung der freien und in Kenntnis der Sachlage gegebenen vorherigen Zustimmung und der echten Teilhabe indigener Völker, wie in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) vorgesehen;
m)
Förderung einer integrierten, nachhaltigen, partizipativen und konfliktbewussten Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie Zusammenarbeit auf dem Gebiet grenzüberschreitender Gewässer im Einklang mit dem Völkerrecht, gegebenenfalls unter Einbindung der lokalen Behörden;
n)
Förderung der Erhaltung und Vermehrung der Kohlenstoffbestände durch nachhaltige Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft sowie Bekämpfung von Umweltschäden, Wüstenbildung, Bodendegradation, Waldschädigung und Dürreperioden, gegebenenfalls unter Einbindung der lokalen Behörden;
o)
Förderung der Aufforstung und des Schutzes natürlicher Wälder; Eindämmung der Entwaldung und Förderung von Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, des Handels mit illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Erzeugnissen;

Förderung einer besseren Regierungsführung und des Kapazitätsaufbaus im Interesse der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, auch über subnationale Gebietskörperschaften; Unterstützung der Aushandlung und Durchführung freiwilliger Partnerschaftsabkommen;

p)
Unterstützung der Meerespolitik in allen ihren Formen, u. a. durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Küsten- und Meeresgebieten, einschließlich Ökosystemen, Bekämpfung der Vermüllung der Meere, Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei und Schutz der biologischen Vielfalt der Meere im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen;
q)
Verbesserung der regionalen Katastrophenvorsorge, der Einsatzbereitschaft und der Resilienz, auch durch Investitionen und Förderung eines gemeinschaftsbasierten, am Menschen ausgerichteten Ansatzes, in Synergie mit den Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel;
r)
Förderung der Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion, insbesondere in der gesamten Lieferkette, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu vollziehen, auch durch Eindämmung der Nutzung natürlicher Ressourcen zur Finanzierung von Konflikten und durch Förderung der Einhaltung einschlägiger Initiativen durch die Akteure, Bekämpfung von Umweltverschmutzung, Reduzierung von Luftschadstoffen, insbesondere von Ruß, und Förderung eines umweltverträglichen Umgangs mit Chemikalien und Abfällen;
s)
Unterstützung der Bemühungen um Verbesserungen bezüglich der nachhaltigen wirtschaftlichen Diversifizierung, der Wettbewerbsfähigkeit, des vor Ort erzielten Mehrwerts in Lieferketten und des nachhaltigen Handels sowie der Entwicklung des Privatsektors mit besonderem Schwerpunkt auf einem emissionsarmen, klimaresilienten grünen Wachstum, KMU und Genossenschaften — unter Nutzung der Vorteile bestehender Handelsübereinkünfte mit der Union über nachhaltige Entwicklung;
t)
Förderung der Verwirklichung der im Rahmen internationaler Abkommen eingegangenen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt;
u)
stärkere Integration und durchgängige Berücksichtigung von Klimaschutz- und Umweltzielen durch Unterstützung methodischer und wissenschaftlicher Arbeit;
v)
Thematisierung der weltweiten und regionenübergreifenden Folgen des Klimawandels mit seiner potenziell destabilisierenden Wirkung auf Entwicklung, Frieden und Sicherheit.

WOHLSTAND

5.
Inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit

a)
Förderung des Unternehmertums, unter anderem durch Mikrofinanzierung, menschenwürdiger Arbeit und der Beschäftigungsfähigkeit durch den Aufbau von Fähigkeiten und Kompetenzen, Bildung und Berufsbildung, die Verbesserung der uneingeschränkten Anwendung internationaler Arbeitsnormen und Einbeziehung des sozialen Dialogs und der Bekämpfung von Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen in einem gesunden Umfeld, die Gleichstellung der Geschlechter, existenzsichernde Arbeitsentgelte sowie Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für junge Menschen und Frauen;
b)
Unterstützung nationaler und lokaler Entwicklungsstrategien zur Maximierung der positiven direkten und längerfristigen Wirkungen im sozialen Bereich, zur Verringerung des Risikos der Ausgrenzung und Marginalisierung bestimmter Gruppen, zur Förderung einer fairen, effizienten und nachhaltigen Besteuerung und Umverteilungspolitik und zur Einrichtung und Stärkung nachhaltiger Sozialschutz- und Sozialversicherungssysteme; Unterstützung der Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steueroasen;
c)
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas auf lokaler und nationaler Ebene, Schaffung günstiger regulatorischer Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, sowie von Genossenschaften, sozialen Unternehmen und Unternehmerinnen, bei der Expansion ihrer Geschäftstätigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen; Unterstützung der Entwicklung einer Solidarwirtschaft und Verbesserung eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns und der Rechenschaftspflicht des Privatsektors;
d)
Förderung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen und der Rechtsbehelfsmechanismen für Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten des Privatsektors; Unterstützung der Anstrengungen auf lokaler, regionaler und globaler Ebene, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Menschenrechtsnormen und regulatorischen Entwicklungen, einschließlich der obligatorischen Sorgfaltspflicht, sowie die internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Wirtschaft und Menschenrechte einhalten;
e)
Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit, der Inklusivität, der sozialen Verantwortung von Unternehmen und eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns sowie Achtung und Förderung der Menschenrechtsnormen und -grundsätze in der gesamten Wertschöpfungskette, Unterstützung einer geteilten Wertschöpfung und fairer Handelsbedingungen;
f)
Steigerung der Relevanz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der öffentlichen Ausgaben, auch durch Förderung der nachhaltigen öffentlichen Auftragsvergabe; Förderung einer stärker strategischen Nutzung der öffentlichen Finanzen, auch durch Mischfinanzierungsinstrumente, um zusätzliche öffentliche und private Investitionen anzuziehen;
g)
Förderung des Potenzials der Städte als Knotenpunkte für nachhaltiges und inklusives Wachstum und Innovation;
h)
Förderung des internen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, Stärkung der Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten und Erleichterung der Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft und eines nachhaltigen Tourismussektors als Hebel für nachhaltige Entwicklung;
i)
Förderung und Diversifizierung nachhaltiger und inklusiver Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten, Förderung der Ernährungssicherheit und der wirtschaftlichen Diversifizierung, der Wertschöpfung, der regionalen Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und des fairen Handels sowie Stärkung nachhaltiger, emissionsarmer und klimaresilienter Innovationen;
j)
schwerpunktmäßige Förderung einer ökologisch effizienten Intensivierung der Landwirtschaft für Kleinbauern, insbesondere Frauen, indem Unterstützung für wirksame und nachhaltige nationale Maßnahmen, Strategien und rechtliche Rahmenbedingungen sowie für den gleichberechtigten und nachhaltigen Zugang zu Ressourcen und die gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung von Ressourcen, einschließlich Grund und Boden und damit verbundener Rechte, Wasser, anderer landwirtschaftlicher Betriebsmittel und (Mikro-)Kredite, gewährt wird;
k)
Unterstützung einer stärkeren Teilhabe der Zivilgesellschaft, auch auf lokaler Ebene und insbesondere der Landwirtschaftsverbände, an der Politikgestaltung und an Forschungsprogrammen sowie Stärkung ihrer Mitwirkung an der Umsetzung und Bewertung von Regierungsprogrammen;
l)
Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft und einer nachhaltigen Aquakultur;
m)
Förderung des Zugangs aller zu erschwinglicher, zuverlässiger und nachhaltiger Energie, Förderung einer emissionsarmen, klimaresilienten und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft im Einklang mit den Zielen des Pariser Übereinkommens und der Agenda 2030;
n)
Förderung einer intelligenten, nachhaltigen, inklusiven und sicheren Mobilität sowie Verbesserung der Verkehrsverbindungen mit der Union;
o)
Förderung einer zugänglichen, erschwinglichen, inklusiven, zuverlässigen und sicheren digitalen Vernetzung und Stärkung der digitalen Wirtschaft; Förderung digitaler Kompetenzen und Fähigkeiten; Förderung des digitalen Unternehmertums und der Schaffung von Arbeitsplätzen; Förderung der Nutzung digitaler Technologien als Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung; Behandlung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und anderer Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung;
p)
Entwicklung und Stärkung von Märkten und Sektoren in einer Weise, die ein inklusives, nachhaltiges und klimaresilientes Wachstum sowie den fairen Handel unterstützt und die sozioökonomische Marginalisierung schutzbedürftiger Gruppen mindert;
q)
Unterstützung der Agenda für regionale Integration und einer optimalen Handelspolitik zur Förderung einer inklusiven und nachhaltigen Entwicklung, Stärkung der Kapazität der Länder, Handel zu treiben, sowie Unterstützung der Konsolidierung und Durchführung von Handelsabkommen zwischen der Union und ihren Partnern, einschließlich ganzheitlicher und asymmetrischer Abkommen mit Entwicklungsländern als Partner, im Einklang mit den Menschenrechtsnormen; Förderung und Stärkung des Multilateralismus, der nachhaltigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Regeln der Welthandelsorganisation;
r)
Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Forschung, Digitalisierung, offene Daten, Big Data und künstliche Intelligenz sowie Innovation, einschließlich des Ausbaus der Wissenschaftsdiplomatie;
s)
Förderung des interkulturellen Dialogs und der kulturellen Vielfalt in allen ihren Formen, Entwicklung des lokalen Handwerks sowie zeitgenössischer Kunst und kultureller Ausdrucksformen, Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes, Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft für eine nachhaltige, soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie Gewährleistung und Stärkung der in der UNDRIP niedergelegten Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften sowie ihrer wirksamen Teilhabe und ihrer Position;
t)
Stärkung der Stellung von Frauen im Hinblick auf eine wichtigere Rolle in der Wirtschaft und bei Entscheidungsprozessen, auch auf lokaler Ebene;
u)
Verbesserung des Zugangs zu menschenwürdiger Arbeit für alle in einem gesunden Umfeld und Schaffung inklusiverer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Einführung beschäftigungspolitischer Maßnahmen, die auf menschenwürdige Arbeit, Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, einschließlich existenzsichernder Arbeitsentgelte für alle, insbesondere Frauen und junge Menschen, ausgerichtet sind;
v)
Förderung eines fairen, nachhaltigen und von Marktverzerrungen und Korruption unbeeinträchtigten sowie konfliktsensiblen Zugangs zu den mineralgewinnenden Sektoren unter Achtung der Menschenrechte; Erhöhung der Transparenz, der Sorgfaltspflicht und der Verantwortung von Investoren bei gleichzeitiger Förderung der Rechenschaftspflicht des Privatsektors; Anwendung von Begleitmaßnahmen zur Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates(1).

FRIEDEN

6.
Frieden, Stabilität und Konfliktverhütung

a)
Beitrag zu Frieden und Konfliktverhütung und damit zu Stabilität — durch Stärkung der Resilienz von Staaten, subnationalen Gebietskörperschaften, Gesellschaften, Gemeinschaften und Einzelpersonen gegenüber politischen, wirtschaftlichen, ökologischen, ernährungsbezogenen, demografischen, sicherheitsspezifischen und gesellschaftlichen Belastungen und Schocks, auch durch Abwehr hybrider Bedrohungen und Unterstützung von Bewertungen der Resilienz, die dazu bestimmt sind, die lokalen Kapazitäten zu ermitteln, die es Gesellschaften ermöglichen, diesen Belastungen und Schocks standzuhalten, sich entsprechend anzupassen und rasch davon zu erholen; Bekämpfung der politischen und wirtschaftlichen Ausgrenzung und sonstiger langfristiger struktureller und grundlegender Ursachen von Konflikten, Unsicherheit und Instabilität;
b)
Förderung einer Kultur der Gewaltlosigkeit, auch durch Unterstützung der formalen, informellen und nicht-formalen Friedenserziehung;
c)
Unterstützung von Konfliktverhütung, Frühwarnung und Friedenskonsolidierung durch Vermittlung und Dialog, Krisenmanagement und Stabilisierung sowie durch Wiederaufbau in der Konfliktfolgezeit, einschließlich der Stärkung der Rolle der Frau in allen diesen Phasen; Förderung, Erleichterung und Aufbau von Kapazitäten in Bezug auf Vertrauensbildung, Vermittlung, Dialog und Aussöhnung, gutnachbarliche Beziehungen und andere Maßnahmen, die zur Verhütung und Beilegung von Konflikten beitragen, unter besonderer Beachtung sich abzeichnender Spannungen zwischen Gemeinschaften sowie von Schlichtungsmaßnahmen zwischen Teilen der Gesellschaft und während lang anhaltender Konflikte und Krisen;
d)
Unterstützung der Rehabilitation und Wiedereingliederung von Opfern bewaffneter Konflikte, Unterstützung der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten und ihrer Familien in die Gesellschaft und Bewältigung der sozialen Auswirkungen der Umstrukturierung der Streitkräfte, einschließlich der besonderen Bedürfnisse von Frauen;
e)
Verbesserung der systematischen Teilhabe von Frauen und jungen Menschen, unter anderem an Entscheidungsprozessen und Umsetzung, Friedensverhandlungen, Aussöhnungsprozessen, Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung, sowie ihrer Einbeziehung, sinnvollen zivilen und politischen Teilhabe und gesellschaftlichen Anerkennung im Einklang mit der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere in instabilen Ländern, Konfliktländern und Postkonfliktländern und entsprechenden Situationen, auch um die unverhältnismäßigen Auswirkungen gewaltsamer Konflikte auf diese Länder zu bewältigen und ihre besonderen Bedürfnisse im Konfliktfall besser zu berücksichtigen;
f)
Verhütung aller Formen sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt, einschließlich des Einsatzes sexueller Gewalt als Kriegswaffe;
g)
Unterstützung einer geschlechter- und konfliktsensiblen Reform des Sicherheitssektors, die die Achtung, Förderung und Verwirklichung der Grundwerte und Grundsätze der guten Regierungsführung der Union sicherstellt und Einzelpersonen, der Zivilgesellschaft und dem Staat zunehmend wirkungsvollere, demokratische und an Rechenschaftspflicht gebundene Sicherheitskapazitäten und -instrumente im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und Frieden bietet;
h)
Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten militärischer Akteure zur Förderung der Entwicklung und der Sicherheit gemäß Artikel 9;
i)
Unterstützung regionaler und internationaler Entwaffnungsinitiativen sowie von Regelungen und Mechanismen zur Waffenausfuhrkontrolle;
j)
Unterstützung lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Initiativen, die zu Sicherheit, Stabilität und Frieden beitragen, einschließlich Entwaffnungsinitiativen sowie Regelungen und Mechanismen zur Waffenausfuhrkontrolle, Minenräumung und Verknüpfung dieser verschiedenen Initiativen, sowie Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen von Antipersonenminen, nicht zur Wirkung gelangten Kampfmitteln oder explosiven Kampfmittelrückständen auf die Zivilbevölkerung, auch in Bezug auf die Bedürfnisse von Frauen;
k)
Prävention und Bekämpfung der zu Gewaltextremismus und Terrorismus führenden Radikalisierung sowie Schutz von Einzelpersonen vor solchen Bedrohungen, einschließlich durch kontextspezifische, konflikt- und geschlechtsspezifische Maßnahmen;
l)
Unterstützung von lokalen, nationalen, regionalen und internationalen Ad-hoc-Gerichten, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen sowie entsprechenden Mechanismen;
m)
Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt, Korruption und organisierter Kriminalität und der Geldwäsche;
n)
Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der nachhaltigen, konfliktsensiblen und partizipativen Bewirtschaftung gemeinsamer natürlicher Ressourcen im Einklang mit dem Völker- und dem Unionsrecht sowie Achtung und Förderung der Menschenrechte betroffener Einzelpersonen und Gruppen, einschließlich indigener Völker, wie in der UNDRIP festgelegt, und lokaler Gemeinschaften;
o)
Zusammenarbeit mit Drittländern bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie in den Bereichen Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, wobei die vollständige Einhaltung der höchsten internationalen Standards zu gewährleisten ist; Unterstützung sozialer Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen radiologischer Unfälle für Bevölkerungsgruppen in exponierten Ländern und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen; Förderung von Wissensmanagement und von Aus- und Weiterbildung im kerntechnischen Bereich. Diese Tätigkeiten müssen gegebenenfalls mit denen des Europäischen Instruments für internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit in Einklang stehen;
p)
Verbesserung der Gefahrenabwehr und Sicherheit im Seeverkehr im Hinblick auf sichere, geschützte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane;
q)
Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Cybersicherheit, robuste digitale Netze, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre im Einklang mit den Menschenrechtsnormen und -grundsätzen.

PARTNERSCHAFT

7.
Partnerschaft

a)
Verbesserung der Eigenverantwortung der Länder, der Partnerschaft und des konstruktiven Dialogs, auch mit der Zivilgesellschaft, um zu einer wirksameren Entwicklungszusammenarbeit in all ihren Dimensionen beizutragen (unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen am wenigsten entwickelter Länder, von Konflikten betroffener und fragiler Länder sowie der spezifischen Herausforderungen des Übergangs für Länder mit mittlerem Einkommen und weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer); Umsetzung eines rechtebasierten Ansatzes für die Entwicklungszusammenarbeit, der alle Menschenrechte umfasst und sicherstellt, dass niemand zurückgelassen wird;
b)
Vertiefung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und kulturellen Dialogs zwischen der Union und Drittländern und regionalen und internationalen Organisationen sowie Unterstützung der Umsetzung bilateraler und internationaler Verpflichtungen;
c)
Förderung einer größeren Inklusivität und Zusammenarbeit aller Akteure bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit und von Maßnahmen des auswärtigen Handelns, um gewonnene Erkenntnisse auszutauschen, Kapazitäten, Mehrwert, Exzellenz und Erfahrungswerte zu maximieren und so gemeinsame Ziele, Werte und Interessen sowie das Ziel einer besseren Zusammenarbeit zu stärken;
d)
Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, der regionalen Integration, einer besseren Vernetzung, der Zusammenarbeit und des inklusiven und konstruktiven Dialogs, unter anderem einschließlich einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien, der EU-Strategie für Zentralasien, der Partnerschaft EU-Afrika, der regionalen Kooperation im Schwarzmeerraum, der arktischen Kooperation und der Nördlichen Dimension;
e)
Unterstützung und Intensivierung der Zusammenarbeit der Partnerländer und -regionen mit den benachbarten Gebieten der Union in äußerster Randlage sowie mit den überseeischen Ländern und Gebieten;
f)
Förderung günstiger Rahmenbedingungen für Organisationen der Zivilgesellschaft und Stiftungen — zur Stärkung ihrer nennenswerten, kontinuierlichen und strukturierten Beteiligung an der heimischen und internationalen Politik und ihrer Fähigkeit, als unabhängige Akteure Einfluss auf Entwicklung und Governance zu nehmen; Stärkung von Multi-Stakeholder-Konzepten und neuen Formen der Partnerschaft mit Akteuren der Zivilgesellschaft, einschließlich Frauenrechtsorganisationen; Unterstützung der Demokratie und Ausweitung des zivilgesellschaftlichen Raums; Förderung eines substanziellen strukturierten Dialogs mit der Union und effektive Nutzung und Umsetzung länderspezifischer Fahrpläne für die Zusammenarbeit der Union mit der Zivilgesellschaft;
g)
Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Unterstützung ihrer Rolle als Politikgestalter und Entscheidungsträger, um die lokale Entwicklung, darunter auch die Rahmenbedingungen für Unternehmen und eine bessere Regierungsführung, zu fördern, sowie Unterstützung ihrer Rolle als Akteure im Bereich Entwicklung und Regierungsführung; Förderung eines regulatorischen und institutionellen Rahmens, der lokalen Behörden die Ausübung ihres Mandats ermöglicht und zur Ausweitung ihrer sinnvollen, kontinuierlichen und strukturierten Beteiligung an der nationalen und internationalen Politik beiträgt; Stärkung von Multi-Stakeholder- und Multi-Level-Governance-Ansätzen und neuen Möglichkeiten für Partnerschaften mit lokalen Behörden;
h)
wirksamere Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, einschließlich Menschenrechtsverteidigern, in Drittländern, unter anderem durch uneingeschränkten Einsatz von Wirtschafts- und Kulturdiplomatie und Public Diplomacy;
i)
Zusammenarbeit mit Industrieländern und weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern, auch im Bereich der Süd-Süd- und der Dreieckskooperation, in Bezug auf die Umsetzung der Agenda 2030, globale öffentliche Güter sowie Herausforderungen;
j)
ergebnisorientierte Förderung der regionalen Integration und Zusammenarbeit durch Unterstützung der regionalen Integration und des regionalen Dialogs;
k)
Bildung von Partnerschaften mit dem Privatsektor zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Existenzgrundlagen in den Partnerländern.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (ABl. L 130 vom 19.5.2017, S. 1).

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