ANHANG VI VO (EU) 2021/947
LISTE DER ZENTRALEN LEISTUNGSINDIKATOREN
In Übereinstimmung mit den SDG dient die folgende nicht erschöpfende Liste der zentralen Leistungsindikatoren der besseren Messung des Unionsbeitrags zur Verwirklichung der spezifischen Ziele des Instruments:
- 1.
- Der Stand der Rechtsstaatlichkeit in Ländern, die Unterstützung durch die Union erhalten.
- 2.
- Anteil der Bevölkerung, die unterhalb der internationalen Armutsgrenze lebt, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Beschäftigungsstatus und Wohnumfeld (Stadt oder Land).
- 3.
- Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter, der heranwachsenden Mädchen und der Kinder unter fünf Jahren, die im Rahmen von Ernährungsprogrammen mit Unionsunterstützung Hilfe erhalten.
- 4.
- Zahl der Kleinlandwirte, die Hilfe im Rahmen von Maßnahmen mit Unionsunterstützung erhalten, die auf die Steigerung der nachhaltigen Produktion, den Zugang zu Märkten und/oder die Sicherheit der Besitzverhältnisse ausgerichtet sind.
- 5.
- Zahl der 1-Jährigen, die mit Unionsunterstützung umfassend geimpft wurden.
- 6.
- Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in einer Bildungseinrichtung a) der Primarstufe b) der Sekundarstufe eingeschrieben sind, und Zahl der Personen, die einrichtungs- oder arbeitsplatzbasierte, von der Union unterstützte Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung/Kompetenzentwicklung in Anspruch nehmen konnten.
- 7.
- Menge der mit Unionsunterstützung vermiedenen Treibhausgasemissionen (Kilotonnen CO2-Äquivalent).
- 8.
- Fläche der Meeres-, Land- und Süßwasserökosysteme, die mit Unionsunterstützung geschützt und/oder nachhaltig bewirtschaftet werden.
- 9.
- Hebelwirkung der Investitionen und erzielte Multiplikatorwirkung.
- 10.
- Zahl der Einzelpersonen, denen Maßnahmen mit Unionsunterstützung, die konkret auf die zivile Friedenskonsolidierung nach einem Konflikt oder die Konfliktverhütung ausgerichtet sind, unmittelbar zugutekommen.
- 11.
- Zahl der angestoßenen Prozesse, die mit der Praxis eines Partnerlands in Bezug auf Handels-, Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten zusammenhängen oder die externe Dimension der internen Politikbereiche oder die Interessen der Union fördern.
- 12.
- Zahl der Einzelpersonen mit Zugang zu Trinkwasserquellen und/oder sanitären Einrichtungen, die mit Unionsunterstützung verbessert wurden.
- 13.
- Zahl der Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebenen oder Personen aus Aufnahmegemeinschaften, die mit Unionsunterstützung geschützt oder unterstützt wurden.
- 14.
- Zahl der Länder und Städte mit Klimaschutz- und/oder Katastrophenvorsorgestrategien, die mit Unionsunterstützung a) entwickelt wurden oder b) umgesetzt werden.
- 15.
- Zahl der KMU, die mit Unionsunterstützung Methoden des nachhaltigen Verbrauchs und der nachhaltigen Produktion anwenden.
- 16.
- Kapazität (MW) der mit Unionsunterstützung installierten Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
- 17.
- Anteil der mit Unionsmitteln finanzierten Zusammenarbeit zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Position von Frauen.
- 18.
- Zahl der Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die direkt von der Union finanzierte Hilfe erhalten haben.
- 19.
- Zahl der mit Unionsmitteln finanzierten Initiativen zur Förderung der Umsetzung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen und gemeinsamer Abkommen in den Partnerländern.
Alle personenbezogenen Indikatoren werden nach Möglichkeit, insbesondere zur Verfolgung der Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter, nach Geschlecht sowie nach Alter aufgeschlüsselt.
Alle Indikatoren werden nach Möglichkeit nach den geografischen Gebieten des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit aufgeschlüsselt.
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