ANHANG V VO (EU) 2021/947
PRIORITÄRE BEREICHE FÜR EFSD+-VORHABEN IM RAHMEN DER GARANTIE FÜR AUßENMAßNAHMEN
Die EFSD+-Vorhaben, die im Rahmen der Garantie für Außenmaßnahmen unterstützt werden können, zielen insbesondere auf die folgenden prioritären Bereiche ab:
- a)
- Bereitstellung von Finanzmitteln und Unterstützung für die Entwicklung des Privatsektors und von Genossenschaften im Einklang mit den Bedingungen nach Artikel 209 Absatz 2 der Haushaltsordnung und mit dem Zweck nach Artikel 31 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung mit besonderem Schwerpunkt auf lokalen Unternehmen sowie KMU, auf der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze auf der Grundlage der Kernarbeitsnormen der IAO und der Förderung des Beitrags europäischer Unternehmen zum Zweck des EFSD+;
- b)
- Beseitigung der Hindernisse für private Investitionen durch Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten, die auch auf die Landeswährung des betreffenden Partnerlandes lauten können, einschließlich Erstverlustgarantien für Portfolios, Garantien zugunsten von Projekten des Privatsektors wie etwa Darlehensgarantien für KMU und Garantien für spezifische Risiken bei Infrastrukturprojekten und für anderes Risikokapital;
- c)
- Mobilisierung von Finanzmitteln der Privatwirtschaft mit besonderem Schwerpunkt auf KMU durch Beseitigung von Engpässen und Hemmnissen für Investitionen;
- d)
- Stärkung der sozioökonomischen Sektoren und Bereiche sowie der damit verbundenen öffentlichen und privaten Infrastrukturen und einer nachhaltigen Vernetzung, u. a. in den Bereichen erneuerbare und nachhaltige Energiequellen, Wasser- und Abfallbewirtschaftung, Verkehr, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Umwelt, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, nachhaltige Landwirtschaft und blaue Wirtschaft, nachhaltige Waldbewirtschaftung und Ödlandkultivierung, soziale Infrastruktur, Gesundheit und Humankapital, mit dem Ziel, die sozioökonomischen Rahmenbedingungen zu verbessern;
- e)
- Beitrag zum Klimaschutz, Umweltschutz und Umweltmanagement;
- f)
- Beitrag zur Bewältigung spezifischer sozioökonomischer Ursachen der irregulären Migration und der Ursachen von Vertreibung durch Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sowie Beitrag zur dauerhaften Wiedereingliederung zurückkehrender Migranten in ihren Herkunftsländern und Förderung der Resilienz von Transit- und Aufnahmegemeinschaften, und zwar unter gebührender Berücksichtigung der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung und der Menschenrechte.
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