Artikel 2 VO (EU) 2021/954
Sofern Irland dem Rat und der Kommission mitgeteilt hat, dass es die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/953 genannten Zertifikate anerkennt, die von den Mitgliedstaaten für unter die vorliegende Verordnung fallende Personen ausgestellt wurden, erkennen die Mitgliedstaaten unter den Bedingungen der Verordnung (EU) 2021/953 COVID-19-Zertifikate an, die von Irland für Drittstaatsangehörige, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei reisen dürfen, in einem Format ausgestellt wurden, das den Anforderungen des durch die Verordnung (EU) 2021/953 errichteten Vertrauensrahmens für das digitale COVID-Zertifikat der EU entspricht.
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