ANHANG V VO (EU) 2021/955
Mustertext für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2 dieser Verordnung
Formular für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1156
VON: Mitgliedstaat: Zuständige Behörde: Benannte Kontaktstelle: E-Mail: Sehr geehrte Damen und Herren,/Sehr geehrte Frau…/Sehr geehrter Herr…, gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen übermittle ich Ihnen hiermit den Hyperlink zur Website von [Name der Behörde], auf der Informationen über die in [Mitgliedstaat] im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuVECA-Verwaltern, EuSEF-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erhobenen Gebühren und Entgelte veröffentlicht werden.Hyperlink zur Website der zuständigen Behörde | |
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Hyperlink zur Website von [Name der zuständigen Behörde], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache] veröffentlicht werden | [Hyperlink einfügen] |
(Falls zutreffend) Hyperlink zur Website von [Name der zuständigen Behörde], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [andere Sprache angeben] veröffentlicht werden | [Hyperlink einfügen] |
Hyperlink zur Website der zuständigen Behörde | |
Vorheriger Hyperlink | Aktualisierter Hyperlink |
Hyperlink zur Website von [Name der zuständigen Behörde], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache] veröffentlicht werden: [vorherigen Hyperlink einfügen] | Aktualisierter Hyperlink zur Website von [Name der zuständigen Behörde], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache] veröffentlicht werden: [aktualisierten Hyperlink einfügen] |
(Falls zutreffend) Hyperlink zur Website von [Name der zuständigen Behörde], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [andere Sprache angeben] veröffentlicht werden: [vorherigen Hyperlink einfügen] | (Falls zutreffend) Aktualisierter Hyperlink zur Website von [Name der zuständigen Behörde], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [andere Sprache angeben] veröffentlicht werden: [aktualisierten Hyperlink einfügen] |
Und/oder | |
Nähere Angaben zu den behördlichen Gebühren bzw. Entgelten | |
Vorherige behördliche Gebühren bzw. Entgelte | Aktualisierte behördliche Gebühren bzw. Entgelte |
Vorherige nähere Angaben zu den behördlichen Gebühren bzw. Entgelten: | Aktualisierte nähere Angaben zu den behördlichen Gebühren bzw. Entgelten: |
[vorherige nähere Angaben zu den betreffenden behördlichen Gebühren bzw. Entgelten einfügen] | [aktualisierte nähere Angaben zu den betreffenden behördlichen Gebühren bzw. Entgelten einfügen] |
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