Artikel 1 VO (EU) 2022/1
Die Verordnung (EU) 2021/821 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
- 2.
- Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
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