Artikel 1 VO (EU) 2022/1

Die Verordnung (EU) 2021/821 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
2.
Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

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