Artikel 1 VO (EU) 2022/1180

Anhang I Abschnitt 2 Kapitel II-1 Teil B der Richtlinie 2009/45/EG erhält folgende Fassung:

Teil B — INTAKTSTABILITÄT, UNTERTEILUNG UND LECKSTABILITÄT

Es gelten die Anforderungen der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels II-1 Teile B bis B-4 des SOLAS-Übereinkommens in der geänderten Fassung mit Ausnahme der Regel 8-1.

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