Artikel 36 VO (EU) 2022/126

Definition des Begriffs „Bienenstock”

Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Begriff „Bienenstock” die Einheit, die ein für die Erzeugung von Honig, anderen Imkereierzeugnissen oder Honigbienenzuchtmaterial gehaltenes Honigbienenvolk und alle für dessen Überleben erforderlichen Elemente enthält.

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