Artikel 23 VO (EU) 2022/127

Höhere Gewalt

Macht eine Person, der eine durch eine Sicherheit gedeckte Verpflichtung obliegt, geltend, dass die Verpflichtung wegen höherer Gewalt nicht erfüllt werden konnte, so muss sie den zuständigen Behörden nachweisen, dass es sich um höhere Gewalt handelt. Erkennt die zuständige Behörde einen Fall von höherer Gewalt an, so wird die Verpflichtung ausschließlich für die Freigabe der Sicherheit aufgehoben.

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