Artikel 31 VO (EU) 2022/127

Weinsektor

(1) In folgenden Fällen ist der maßgebliche Tatbestand für den Wechselkurs der erste Tag des Weinwirtschaftsjahrs, in dem die Unterstützung gewährt wird:

a)
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/2115;
b)
befristete und degressiv gestaffelte Hilfe zur Deckung der Verwaltungskosten für die Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe l der Verordnung (EU) 2021/2115;
c)
Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, widrigen Witterungsverhältnissen, durch Tiere verursachten Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/2115.

(2) Für Vorhaben der grünen Weinlese gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115 ist der maßgebliche Tatbestand für den Wechselkurs der Tag, an dem das betreffende Vorhaben durchgeführt wird.

(3) Für die im Einklang mit den Einschränkungen in Anhang VIII Teil II Abschnitt D der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 durchgeführte Destillation von Nebenerzeugnissen der Weinbereitung gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/2115 ist der maßgebliche Tatbestand für den Wechselkurs der erste Tag des Haushaltsjahres, in dem das Nebenerzeugnis geliefert wird.

(4) Für die Investitionen gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben b, e und m der Verordnung (EU) 2021/2115 ist der maßgebliche Tatbestand für den Wechselkurs der 1. Januar des Jahres, in dem der Beschluss zur Gewährung der Beihilfe gefasst wird.

(5) Für die Interventionskategorien gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben f, h, i, j, und k der Verordnung (EU) 2021/2115 ist der maßgebliche Tatbestand für den Wechselkurs der vorletzte Wechselkurs, den die Europäische Zentralbank vor dem Monat festgesetzt hat, für den die Ausgaben oder zweckgebundenen Einnahmen gemeldet werden.

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