Artikel 61 VO (EU) 2022/128
Informationen an Begünstigte
Die Informationen an Begünstigte gemäß Artikel 99 der Verordnung (EU) 2021/2116 werden in den Formularen zur Beantragung von Unterstützung aus dem EGFL oder dem ELER oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Daten erhoben werden, übermittelt.
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