ANHANG III VO (EU) 2022/128

Elemente des Prüfpfads für Finanzierungsinstrumente gemäß Artikel 7 Absatz 6

1.
Unterlagen über die Einrichtung des Finanzierungsinstruments, wie Finanzierungsvereinbarungen usw.;
2.
Unterlagen, in denen die Beiträge, die im Rahmen des GAP-Strategieplans für jede Interventionskategorie in das Finanzierungsinstrument fließen, die im Rahmen des GAP-Strategieplans förderfähigen Ausgaben, die Zinsen und sonstigen durch die Unterstützung aus dem ELER erwirtschafteten Erträge sowie die Wiederverwendung von dem ELER zuzuordnenden Mitteln gemäß den Artikeln 60 und 62 der Verordnung (EU) 2021/1060 ausgewiesen sind;
3.
Unterlagen zur Funktionsweise des Finanzierungsinstruments, einschließlich Unterlagen betreffend die Überwachung, die Berichterstattung und die Überprüfungen;
4.
Unterlagen betreffend den Rückzug von Beiträgen im Rahmen des GAP-Strategieplans und die Abwicklung des Finanzierungsinstruments;
5.
Unterlagen betreffend die Verwaltungskosten und -gebühren;
6.
von den Endempfängern mit den Nachweisen eingereichte Antragsformulare o. Ä., auch Geschäftspläne und gegebenenfalls vorhergehende Jahresrechnungen;
7.
Checklisten und Berichte der das Finanzierungsinstrument einsetzenden Stellen;
8.
gegebenenfalls Erklärungen in Zusammenhang mit De-minimis-Beihilfen;
9.
im Zusammenhang mit der Unterstützung durch das Finanzierungsinstrument unterzeichnete Vereinbarungen, auch über Beteiligungsinvestitionen, Darlehen, Garantien oder andere Investitionsformen zugunsten der Endempfänger;
10.
Nachweis, dass die durch das Finanzierungsinstrument bereitgestellte Unterstützung bestimmungsgemäß verwendet wird;
11.
Aufzeichnungen der Finanzströme zwischen der Zahlstelle und dem Finanzierungsinstrument sowie innerhalb des Finanzierungsinstruments auf allen Ebenen bis hin zum Endempfänger, sowie bei Garantien der Nachweis, dass die zugrunde liegenden Darlehen ausgezahlt wurden;
12.
separate Aufzeichnungen oder Rechnungsführungscodes für einen Beitrag im Rahmen des GAP-Strategieplans oder eine Garantie, der bzw. die durch das Finanzierungsinstrument zugunsten des Endempfängers gezahlt bzw. geleistet wurde.

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