Artikel 6 VO (EU) 2022/129
Anforderungen hinsichtlich Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit
Detaillierte Vorschriften für die Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit gemäß Artikel 123 Absatz 2 Buchstaben j und k der Verordnung (EU) 2021/2115 sind in Anhang III der vorliegenden Verordnung festgelegt.
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