Artikel 5 VO (EU) 2022/1362

Antrag auf Erteilung einer Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments für die Zwecke der Bewertung der Leistung von Neufahrzeugen im Hinblick auf deren Einfluss auf die CO<sub>2</sub>-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch

(1) Die Fahrzeughersteller legen der Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments für die Zwecke der Bewertung der Leistung von Neufahrzeugen im Hinblick auf deren Einfluss auf die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch vor.

(2) Die Fahrzeughersteller legen der Genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments unter Verwendung der Vorlage in Anhang II Anlage 1 vor.

Dem Antrag auf Erteilung einer Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments sind alle folgenden Unterlagen beizufügen:

a)
eine ausführliche Beschreibung der in Anhang II Nummer 1 genannten Verfahren,
b)
die in Anhang II Nummer 2 genannte Bewertung.

(3) Die Fahrzeughersteller stellen den Antrag auf Erteilung einer Lizenz zum Betrieb des Simulationsinstruments spätestens zusammen mit dem Antrag auf Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.