Anlage 3 VO (EU) 2022/1362

Kennzeichnungen

Aerodynamische Luftleiteinrichtungen, die gemäß Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 der Kommission zertifiziert sind, müssen mit folgenden Angaben versehen sein:

1.1.
Name oder Fabrikmarke des Herstellers der aerodynamischen Luftleiteinrichtung;
1.2.
Fabrikmarke und Typenbezeichnung gemäß Angaben in Anhang V Anlage 2 Ziffern 0.2 und 0.3 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362;
1.3.
Das Zertifizierungszeichen in Form eines Rechtecks, das den Kleinbuchstaben „e” umgibt, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Zertifizierung erteilt hat:

1
für Deutschland;
2
für Frankreich;
3
für Italien;
4
für die Niederlande;
5
für Schweden;
6
für Belgien;
7
für Ungarn;
8
für Tschechien;
9
für Spanien;
12
für Österreich;
13
für Luxemburg;
17
für Finnland;
18
für Dänemark;
19
für Rumänien;
20
für Polen;
21
für Portugal;
23
für Griechenland;
24
für Irland;
25
für Kroatien;
26
für Slowenien;
27
für die Slowakei;
29
für Estland;
32
für Lettland;
34
für Bulgarien;
36
für Litauen;
49
für Zypern;
50
für Malta

1.4.
Auf dem Zertifizierungszeichen muss außerdem in der Nähe des Rechtecks die „Grundzertifizierungsnummer” gemäß den Vorgaben für Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer entsprechend Anhang I der Verordnung (EU) 2020/683 vermerkt sein. Davor stehen die zweistellige laufende Nummer, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet, sowie der Buchstabe „P” zur Angabe, dass die Zertifizierung für einen Luftwiderstand erteilt wurde.

Die laufende Nummer für die vorliegende Verordnung ist „00” .

1.5.
Beispiel für ein Zertifizierungszeichen samt Abmessungen

Das obige, an einer aerodynamischen Luftleiteinrichtung angebrachte Zertifizierungszeichen gibt an, dass der betreffende Typ gemäß dieser Verordnung in Ungarn zertifiziert wurde (e7). Die ersten beiden Ziffern (02) geben die laufende Nummer an, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet. Der folgende Buchstabe gibt an, dass die Zertifizierung in Bezug auf die aerodynamische Luftleiteinrichtung (P) erteilt wurde. Die letzten fünf Ziffern (00005) wurden von der Genehmigungsbehörde vergeben und stellen die Grundgenehmigungsnummer für den Luftwiderstand dar.

1.6.
Die Kennzeichnungen, Etiketten, Schilder oder Aufkleber müssen für die Lebensdauer der aerodynamischen Luftleiteinrichtung ausgelegt, deutlich lesbar und von dauerhafter Natur sein. Der Hersteller sorgt dafür, dass die Kennzeichnungen, Etiketten, Schilder oder Aufkleber nicht entfernt werden können, ohne dass sie dabei zerstört oder unkenntlich gemacht werden.
1.7.
Das Zertifizierungszeichen muss bei in das Fahrzeug eingebauter aerodynamischer Luftleiteinrichtung sichtbar sein und an einem für den normalen Betrieb notwendigen Teil angebracht werden, das während seiner Lebensdauer in der Regel nicht ausgetauscht werden muss.
1.8.
Das Zertifizierungszeichen muss auch an der Front des Anhängers angebracht werden, einschließlich einer Liste, die alle einzelnen relevanten Teile der aerodynamischen Luftleiteinrichtung mit einem Zertifizierungszeichen aufführt. Der Hersteller der aerodynamischen Luftleiteinrichtung stellt dem Fahrzeughersteller Kennzeichnungen in Form von Etiketten, Schildern oder Aufklebern zur Verfügung.
1.9.
Werden nicht zertifizierte aerodynamische Luftleiteinrichtungen für die CO2-Zertifizierung des Anhängers verwendet, so bringt der Fahrzeughersteller an der Front des Fahrzeugs ein Etikett, ein Schild oder einen Aufkleber, auf dem der Name des Herstellers der aerodynamischen Luftleiteinrichtung angegeben ist, und die Liste der für die Zertifizierung verwendeten aerodynamischen Luftleiteinrichtungen an.
1.10.
Die Kennzeichnungen, Etiketten, Schilder oder Aufkleber müssen für die Lebensdauer des Fahrzeugs ausgelegt, deutlich lesbar und von dauerhafter Natur sein. Der Fahrzeughersteller sorgt dafür, dass das Etikett, das Schild oder der Aufkleber nicht entfernt werden kann, ohne dass es/er dabei zerstört oder unkenntlich gemacht wird.
2.
Nummerierung
2.1.
Die Zertifizierungsnummer für den Luftwiderstand setzt sich wie folgt zusammen:

eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*P*00000*00

Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5
Angabe des Landes, das die Bescheinigung ausgestellt hat CO2-Zertifizierung für schwere Nutzfahrzeuge für (Sattel-)Anhänger Letzte Änderungsverordnung (ZZZZ/ ZZZZ) P = Luftwider-stand Grundzertifizierungsnummer 00000 Erweiterung 00

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