Anlage 4 VO (EU) 2022/1362

Familienkonzept

1.
Allgemeines

Eine Familie aerodynamischer Luftleiteinrichtungen ist durch Konstruktions- und Leistungsparameter charakterisiert. Diese Parameter müssen für alle Mitglieder einer Familie die gleichen sein. Der Hersteller der aerodynamischen Luftleiteinrichtungen kann entscheiden, welche aerodynamischen Luftleiteinrichtungen zu einer Familie gehören, sofern die in Nummer 4 dieser Anlage aufgeführten Kriterien erfüllt sind. Die Genehmigungsbehörde genehmigt die Familie der aerodynamischen Luftleiteinrichtungen. Der Hersteller der aerodynamischen Luftleiteinrichtungen stellt der Genehmigungsbehörde die entsprechenden Informationen über die Mitglieder der Familie zur Verfügung.

2.
Sonderfälle

2.1.
In einigen Fällen sind Überschneidungen zwischen den Parametern möglich. Der Hersteller der aerodynamischen Luftleiteinrichtungen ermittelt und berücksichtigt diese Fälle, um sicherzustellen, dass nur aerodynamische Luftleiteinrichtungen mit ähnlichen Eigenschaften zu derselben Familie gezählt werden. Der Hersteller der aerodynamischen Luftleiteinrichtungen meldet der Genehmigungsbehörde diese Fälle, damit diese als Kriterium für die Schaffung einer neuen Familie aerodynamischer Luftleiteinrichtungen berücksichtigt werden können.
2.2.
Der Hersteller stellt die Parameter, die in Nummer 3 nicht aufgeführt sind, aber das Leistungsniveau stark beeinflussen, nach den anerkannten Regeln der Technik fest und teilt diese Parameter der Genehmigungsbehörde mit.

3.
Parameter für die Festlegung einer Familie aerodynamischer Luftleiteinrichtungen

(a)
Form und Arbeitsweise,
(b)
Hauptabmessungen,
(c)
Anwendbarkeit auf unterschiedliche Kategorien/Typen/Gruppen von Anhängern.

4.
Kriterien für die Auswahl der aerodynamischen Stammluftleiteinrichtung

4.1.
Der Hersteller der aerodynamischen Luftleiteinrichtung wählt die aerodynamische Stammluftleiteinrichtung jeder Familie nach folgenden Kriterien aus:

(a)
die aerodynamische Luftleiteinrichtung entspricht der anwendbaren generischen Geometrie nach Anlage 4 dieses Anhangs;
(b)
alle zu prüfenden Mitglieder der Familie müssen einen Luftwiderstandsreduktionswert aufweisen, der dem für die aerodynamische Stammluftleiteinrichtung angegebenen Δ(CD×A) entspricht oder größer als dieser Wert ist;
(c)
der eine Bescheinigung beantragende Antragsteller kann auf der Grundlage von CFD, Windkanalergebnissen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik nachweisen, dass die Auswahl der aerodynamischen Stammluftleiteinrichtung den Kriterien gemäß Nummer 4.1 Buchstabe b entspricht.

Buchstabe c gilt für alle Varianten aerodynamischer Luftleiteinrichtungen, die mit CFD gemäß diesem Anhang simuliert werden können.

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