Anlage 5 VO (EU) 2022/1362

1.
Standardwerte

1.1.
Werden die aerodynamischen Luftleiteinrichtungen nicht nach dem in Nummer 3 dieses Anhangs genannten Verfahren zertifiziert, so verwendet der Fahrzeughersteller Standardwerte. Zur Verwendung der Standardwerte für die Fahrzeugzertifizierung muss die aerodynamische Luftleiteinrichtung die in den Tabellen 1 bis 6 aufgeführten Geometriekriterien erfüllen.
1.2.
Die Standardwerte für Reduktionen des Luftwiderstands werden vom Simulationsinstrument automatisch zugeordnet. Zu diesem Zweck verwendet der Fahrzeughersteller den in Anhang III Tabelle 1 angegebenen Eingabeparameter T022.
1.3.
Bei DA-Anhängern darf der Fahrzeughersteller nur dann Standardwerte für aerodynamische Luftleiteinrichtungen verwenden, wenn der Anhänger mit den folgenden Standardkonfigurationen aerodynamischer Luftleiteinrichtungen ausgestattet ist:

(a)
kurze Seitenabdeckungen;
(b)
lange Seitenabdeckungen;
(c)
kurze Heckflügel;
(d)
lange Heckflügel;
(e)
kurze Seitenabdeckungen und kurze Heckflügel;
(f)
kurze Seitenabdeckungen und lange Heckflügel;
(g)
lange Seitenabdeckungen und kurze Heckflügel;
(h)
lange Seitenabdeckungen und lange Heckflügel.

1.4.
Bei DB- und DC-Anhängern darf der Fahrzeughersteller nur dann Standardwerte für aerodynamische Luftleiteinrichtungen verwenden, wenn der Anhänger mit den folgenden Standardkonfigurationen aerodynamischer Luftleiteinrichtungen ausgestattet ist:

(a)
kurze Seitenabdeckungen;
(b)
kurze Heckflügel;
(c)
lange Heckflügel;
(d)
kurze Seitenabdeckungen und kurze Heckflügel;
(e)
kurze Seitenabdeckungen und lange Heckflügel.

1.5.
Der Fahrzeughersteller darf Standardwerte nicht mit der Bereitstellung von Eingabedaten für eine zertifizierte aerodynamische Luftleiteinrichtung kombinieren.

2.
Geometriekriterien

2.1.
Die in Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4, Tabelle 5 und Tabelle 6 festgelegten Abmessungen beziehen sich auf die Mindestkriterien, die eine aerodynamische Luftleiteinrichtung erfüllen muss, um in die entsprechende Kategorie eingestuft zu werden.

Um einen erheblichen Luftstrom zwischen dem Aufbau und dem Heckflügelsystem zu vermeiden, muss der Fahrzeughersteller die Heckflügel so am Aufbau anbringen, dass der Zwischenraum zwischen den Flügeln und dem Aufbau in geöffneter Stellung nicht größer als 4 mm ist.

Tabelle 1

Geometriespezifikationen für lange Seitenabdeckungen für DA-Anhänger

Spezifikation Einheit Außenmaß (Toleranz) Bemerkungen
Länge [mm] (*)
(*)
Ausreichend zur Abdeckung von der Stützeinrichtung bis zum Heck
Höhe [mm] ≥ 760 Bei volumenorientierten Sattelanhängern muss die Höhe mindestens 490 mm betragen.
Rundungsradius [mm] ≤ 100 Wie in Abbildung 6 dargestellt.

Tabelle 2

Geometriespezifikationen für kurze Seitenabdeckungen für DA-Anhänger

Spezifikation Einheit Außenmaß (Toleranz) Bemerkungen
Länge [mm] (**)
(**)
Ausreichend zur Abdeckung von der Stützeinrichtung bis zum Ansatz des ersten Rades
Höhe [mm] ≥ 760 Bei volumenorientierten Sattelanhängern muss die Höhe mindestens 490 mm betragen.
Rundungsradius [mm] ≤ 100 Wie in Abbildung 5 dargestellt.

Tabelle 3

Geometriespezifikationen von kurzen Heckflügeln

Spezifikation Einheit Außenmaß (Toleranz) Bemerkungen
Verjüngungswinkel [o] 13±2 Für Ober- und Seitenflächenelemente
Länge [mm] ≥ 400
Höhe [mm] ≥ 2000
Rundungsradius [mm] ≤ 200 Wie in Abbildung 1 dargestellt.

Tabelle 4

Geometriespezifikationen von langen Heckflügeln

Spezifikation Einheit Außenmaß (Toleranz) Bemerkungen
Verjüngungswinkel [o] 13±2 Für Ober- und Seitenflächenelemente
Länge [mm] ≥ 400
Höhe [mm] ≥ 2850 Wenn die Höhe des Flächenelements die gesamte Höhe des Aufbaus mit einer Toleranz von ± 3 % der Gesamthöhe des Aufbaus bedeckt, kann die Einrichtung als langes Heckflügelsystem betrachtet werden.
Rundungsradius [mm] ≤ 200 Wie in Abbildung 3 dargestellt.

Tabelle 5

Geometriespezifikationen für Seitenabdeckungen für DB-Anhänger

Spezifikation Einheit Außenmaß (Toleranz) Bemerkungen
Länge [mm] (***)
(***)
Ausreichend zur Abdeckung des Bereichs zwischen den Rädern
Höhe [mm] ≥ 860 Bei volumenorientierten Anhängern muss die Höhe mindestens 540 mm betragen.
Rundungsradius [mm] ≤ 100 Wie in Abbildung 7 dargestellt.

Tabelle 6

Geometriespezifikationen für Seitenabdeckungen für DC-Anhänger

Spezifikation Einheit Außenmaß (Toleranz) Bemerkungen
Länge [mm] (****)
(****)
Ausreichend zur Abdeckung der gesamten Fahrzeuglänge mit Ausnahme des Bereichs der Räder
Höhe [mm]

TPMLM Achsenbaugruppe ≤ 13,5 t: ≥ 680

TPMLM Achsenbaugruppe > 13,5 t: ≥ 860

Bei volumenorientierten Anhängern muss die Höhe mindestens 490 mm betragen.
Rundungsradius [mm] ≤ 100 Wie in Abbildung 8 dargestellt.

2.2.
Die Zeichnungen in Abbildung 1, Abbildung 2, Abbildung 3, Abbildung 4, Abbildung 5, Abbildung 6, Abbildung 7 und Abbildung 8 zeigen Beispiele für aerodynamische Luftleiteinrichtungen:

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 8

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