ANHANG VI VO (EU) 2022/1379
Anlage 10
Berechnete Pauschalwerte für den Drehmomentverlust für sonstige Drehmoment übertragende Bauteile:
Für primäre hydrodynamische Dauerbremseinrichtungen (Öl oder Wasser) mit integrierter Fahrzeugstartfunktion ist das Schleppdrehmoment der Dauerbremseinrichtung folgendermaßen zu berechnen:
Für sonstige hydrodynamische Dauerbremseinrichtungen (Öl oder Wasser) ist das Schleppdrehmoment der Dauerbremseinrichtung folgendermaßen zu berechnen:
Für magnetische Dauerbremseinrichtungen (Dauer- oder Elektromagneten) ist das Schleppdrehmoment der Dauerbremseinrichtung folgendermaßen zu berechnen:
Dabei gilt:
- Tretarder=
- Drehmomentverlust der Dauerbremseinrichtung [Nm]
- nretarder=
- Rotordrehzahl der Dauerbremseinrichtung [U/min] (siehe Nummer 5.1 dieses Anhangs)
- istep-up=
- Übersetzungsverhältnis = Rotordrehzahl der Dauerbremseinrichtung/Drehzahl des Antriebsbauteils (siehe Nummer 5.1 dieses Anhangs) ;
Anhang VI wird wie folgt geändert:
- (1)
-
in Nummer 2 Ziffer 16 wird folgender Satz angefügt:
„In einigen Fällen ist ein ständiger Schlupf bei starren Getrieben beabsichtigt, z. B. zur Vermeidung von Vibrationen;” ;
- (2)
-
Nummer 2 Ziffer 17 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Anfahrkupplung” eine Kupplung, die beim Anfahren des Fahrzeugs für den Ausgleich des Drehzahlunterschieds zwischen Motor und Antriebsrädern sorgt.;
- (3)
-
in Nummer 2 Ziffer 20 wird folgender Satz angefügt:
„In einigen Fällen ist ein ständiger Schlupf bei starren Getrieben beabsichtigt, z. B. zur Vermeidung von Vibrationen;” ;
- (4)
-
Nummer 2 Ziffern 22 und 23 erhalten folgende Fassung:
- (22)
- „Fall S” ein automatisches Lastschaltgetriebe (APT: automatic powershifting transmission) mit serieller Anordnung eines Drehmomentwandlers und der damit verbundenen mechanischen Teile des Getriebes;
- (23)
- „Fall S” ein APT mit paralleler Anordnung eines Drehmomentwandlers und der damit verbundenen mechanischen Teile des Getriebes (z. B. in Anlagen mit Leistungsaufteilung);;
- (5)
-
in Nummer 2 werden die folgenden Ziffern angefügt:
- (32)
- „Differenzial” eine Vorrichtung, die ein Drehmoment in zwei Zweige aufteilt, z. B. für linke und rechte Räder, wobei sich diese Zweige bei ungleichen Drehzahlen drehen können. Diese Funktion kann durch eine Differenzialbrems- oder -sperreinrichtung (falls vorhanden) ausgerichtet oder deaktiviert werden;
- (33)
- „Fall N” ein APT ohne Drehmomentwandler.;
- (6)
-
in Nummer 3.1 erhält die Formel in Absatz 1 folgende Fassung:
T l,in (nin,Tin,gear) = Tl,in,min_loss + fT × Tin + floss_corr × Tin + Tl,in,min_el + fel_corr × Tin + flosstcc × Tin;
- (7)
-
in Nummer 3.1 Absatz 4 wird nach der Formel folgender Text angefügt:
Der Korrekturfaktor für die Verluste in einer schleifenden Wandlerüberbrückungskupplung gemäß der Definition in Nummer 2 Ziffer 16 oder einer schleifenden eingangsseitigen Kupplung gemäß der Definition in Nummer 2 Ziffer 20 ist wie folgt zu errechnen:
f loss tcc ;Δn tcc n in - (8)
-
in Nummer 3.1 werden die folgenden Erläuterungen angefügt:
- floss_tcc=
- Verlustkorrekturfaktor für schleifende Wandlerüberbrückungskupplungen/schleifende eingangsseitige Kupplungen
- ntcc=
- Geschwindigkeitsunterschied zwischen der Seite oberhalb und unterhalb der schleifenden Wandlerüberbrückungskupplung gemäß der Definition in Nummer 2 Nummer 16 bzw. der schleifenden eingangsseitigen Kupplung gemäß der Definition in Nummer 2 Nummer 20 [U/min] (die Drehzahl unterhalb der Schleifkupplung entspricht der Drehzahl nin an der Getriebeeingangswelle);
- (9)
-
in Nummer 3.1.2.2 erhält Satz 2 folgende Fassung:
„Die Messungen müssen bei denselben Drehzahlpunkten und denselben Prüfstandslagertemperaturen ± 3 K wie bei der eigentlichen Prüfung durchgeführt werden.” ;
- (10)
-
Nummer 3.1.2.4.2 erhält folgende Fassung:
- 3.1.2.4.2.
- Die Vorkonditionierung ist durchzuführen, ohne dass an der nichtantriebsseitigen Welle ein Drehmoment anliegt.;
- (11)
- in Nummer 3.1.2.4.4 Satz 2 wird die Zahl „60” durch „100” ersetzt.
- (12)
-
Nummer 3.1.2.5.5 Absatz 3 Ziffer 2 erhält folgende Fassung:
- (2)
- Eingangsdrehzahl = mindestens 60 % und höchsten 80 % der maximalen Eingangsdrehzahl,;
- (13)
-
Nummer 3.1.3.1 erhält folgende Fassung:
- 3.1.3.1.
- Die elektrische Maschine und der Drehmomentsensor müssen an die Eingangsseite des Getriebes montiert werden. Die Ausgangswelle(n) muss (müssen) sich ungehindert drehen können. Bei einem Getriebe mit integriertem Differenzial, z. B. für Vorderradantrieb, müssen die Ausgangsseiten drehbar ineinander verriegelt werden können (etwa durch eine aktivierte Differenzialsperre oder durch eine andere mechanische Differenzialsperre, die nur für die Messung eingesetzt wird).;
- (14)
- in Nummer 3.1.3.5 Satz 2 wird die Bezugnahme auf „Anhang VII” durch die Bezugnahme auf „Anhang IX” ersetzt;
- (15)
- in Nummer 3.1.4 Satz 1 wird „ISO/TF” durch „IATF” ersetzt;
- (16)
-
Nummer 3.1.6.2 erhält folgende Fassung:
- 3.1.6.2.
-
Für die folgenden Drehzahlpunkte ist der Drehmomentverlust zu messen (Drehzahl der Eingangswelle): 600, 900, 1200, 1600, 2000, 2500, 3000, 4000 U/min und Vielfache von 10 dieser Werte bis zur maximalen Drehzahl pro Gang gemäß Getriebespezifikationen oder bis zum letzten Drehzahlpunkt vor der festgelegten maximalen Drehzahl. Die Messung zusätzlicher Übergangs-Drehzahlpunkte ist zulässig.
Die Drehzahlübergangsphase (Zeit für den Wechsel zwischen zwei Drehzahlpunkten) darf höchstens 20 Sekunden dauern.;
- (17)
-
Nummer 3.1.6.3.3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Bei jedem Drehzahlpunkt sind mindestens fünf Sekunden zur Stabilisierung innerhalb der in Nummer 3.1.2.5 festgelegten Temperaturgrenzwerte notwendig.” ;
- (18)
-
Nummer 3.1.6.3.4 erhält folgende Fassung:
- 3.1.6.3.4.
- Nach der Stabilisierungszeit sollte der Drehmomentverlust am tatsächlich gemessenen Drehzahlpunkt im Zeitverlauf konstant sein. Ist dies der Fall, sind die in Nummer 3.1.5 aufgeführten Messsignale für eine Dauer von mindestens 5 und höchstens 15 Sekunden aufzuzeichnen. Ist der Drehmomentverlust am tatsächlich gemessenen Drehzahlpunkt im Zeitverlauf nicht konstant, z. B. aufgrund beabsichtigter periodischer Schwankungen der Drehmomentverluste, die durch aktive oder passive Regelungseinrichtungen verursacht werden, so hat der Hersteller die Prüfzeit zu verwenden, die erforderlich ist, um ein reproduzierbares und repräsentatives Ergebnis zu erhalten.;
- (19)
-
Nummer 3.1.7.1 erhält folgende Fassung:
- 3.1.7.1.
- Für jede der Messungen von Drehmoment, Drehzahl, (ggf.) Spannung und Stromstärke ist der arithmetische Mittelwert zu berechnen. Die Messungen müssen mindestens 5 Sekunden lang sein, dürfen aber nicht länger als 15 Sekunden dauern. Ist der Drehmomentverlust am tatsächlich gemessenen Drehzahlpunkt im Zeitverlauf nicht konstant, z. B. aufgrund beabsichtigter periodischer Schwankungen der Drehmomentverluste, die durch aktive oder passive Regelungseinrichtungen verursacht werden, so hat der Hersteller die Prüfzeit zu verwenden, die erforderlich ist, um ein reproduzierbares und repräsentatives Ergebnis zu erhalten.;
- (20)
-
in Nummer 3.1.7.3 erhält die erste Formel in Absatz 1 folgende Fassung:
Tloss = T1,in(nin, Tin,gear);
- (21)
-
in Nummer 3.1.8 erhält die Überschrift von Abbildung 1 folgende Fassung:
„Beispiel für Prüfanordnung A für Option 1” ;
- (22)
-
in Nummer 3.1.8 erhält die Überschrift von Abbildung 2 folgende Fassung:
„Beispiel für Prüfanordnung B für Option 1” ;
- (23)
-
in Nummer 3.1.8. wird folgender Text angefügt:
Der Prüfaufbau für ein Getriebe mit integriertem Differenzial für den Vorderradantrieb umfasst einen Prüfstand auf der Getriebeeingangsseite und mindestens einen Prüfstand auf der (den) Getriebeausgangsseite(n). Geräte zur Messung des Drehmoments sind an der (den) Getriebeeingangs- und Achsausgangsseite(n) anzubringen. Bei Prüfanordnungen mit nur einem Prüfstand an der Ausgangsseite muss das frei drehende Ende des Getriebes mit integriertem Differenzial drehbar mit dem anderen Ende an der Ausgangsseite verriegelt werden (z. B. durch eine aktivierte Differenzialsperre oder durch eine andere mechanische Differenzialsperre, die nur für die Messung eingesetzt wird).
Die Abstufung des Faktors ipara für den maximalen Einfluss von parasitären Lasten für einen bestimmten Drehmomentsensor entspricht den oben beschriebenen Fällen (A/B/C).
Abbildung 2A
Abbildung 2B
Der Hersteller kann die Prüfanordnungen A und B nach bestem technischem Ermessen in Absprache mit der Genehmigungsbehörde anpassen, z. B. wenn praktische Gründe in Bezug auf die Prüfanordnung dafür sprechen. Im Falle einer solchen Anpassung sind der Grund und die alternative Anordnung klar im Prüfbericht anzugeben. Es ist zulässig, die Prüfung ohne eine separate Lagereinheit am Prüfstand an der Getriebeeingangs- bzw. -ausgangsseite durchzuführen, wenn die Getriebewelle, an der das Drehmoment gemessen wird, durch zwei Lager im Getriebegehäuse abgestützt wird, die die durch die Getriebesätze verursachten Radial- und Axialkräfte aufzunehmen.Abbildung 2C
; - (24)
-
in Nummer 3.2 erhält die Formel in Absatz 3 folgende Fassung:
T l,in (nin,Tin,gear) = Tl,in,min_loss + fTlino × Tin + Tl,in,min_el + fel_corr × Tin + flosstcc × Tin;
- (25)
-
Nummer 3.2 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Der Korrekturfaktor für die drehmomentabhängigen elektrischen Drehmomentverluste fel_corr, der Drehmomentverlust an der Eingangswelle des Getriebes, der durch die Leistungsaufnahme der elektrischen Getriebe-Hilfseinrichtung Tl,in,el verursacht wird, und der Verlustkorrekturfaktor floss_tcc für eine schleifende Wandlerüberbrückungskupplung gemäß der Definition in Nummer 2 Ziffer 16 oder eine schleifende eingangsseitige Kupplung gemäß der Definition in Nummer 2 Ziffer 20 sind gemäß der Beschreibung in Nummer 3.1 zu berechnen.;
- (26)
-
Nummer 3.3.3.4 Absatz 2 Ziffer 2 erhält folgende Fassung:
- (2)
- Eingangsdrehzahl = mindestens 60 % und höchsten 80 % der maximalen Eingangsdrehzahl,
- (27)
-
Nummer 3.3.4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Drehmomentsensoren müssen an der (den) Eingangs- und Ausgangsseite(n) des Getriebes montiert sein.” ;
- (28)
-
die Nummern 3.3.6.2 und 3.3.6.3 erhalten folgende Fassung:
- 3.3.6.2.
-
Drehzahlbereich
Für die folgenden Drehzahlpunkte ist der Drehmomentverlust zu messen (Drehzahl der Eingangswelle): 600, 900, 1200, 1600, 2000, 2500, 3000, 4000 U/min und Vielfache von 10 dieser Werte bis zur maximalen Drehzahl pro Gang gemäß Getriebespezifikationen oder bis zum letzten Drehzahlpunkt vor der festgelegten maximalen Drehzahl. Die Messung zusätzlicher Übergangs-Drehzahlpunkte ist zulässig.
Die Drehzahlübergangsphase (Zeit für den Wechsel zwischen zwei Drehzahlpunkten) darf höchstens 20 Sekunden dauern.
- 3.3.6.3.
-
Drehmomentbereich
Für jeden Drehzahlpunkt ist der Drehmomentverlust für folgende Eingangsdrehmomente zu messen: 0 (frei rotierende Ausgangswelle), 200, 400, 600, 900, 1200, 1600, 2000, 2500, 3000, 3500, 4000 […] Nm bis zum maximalen Eingangsdrehmoment pro Gang gemäß Getriebespezifikationen oder bis zum letzten Drehmomentpunkt vor dem festgelegten maximalen Drehmoment und/oder zum letzten Drehmomentpunkt vor dem Ausgangsdrehmoment von 10 kNm. Die Messung zusätzlicher Übergangs-Drehmomentpunkte ist zulässig. Ist der Drehmomentbereich zu klein, sind zusätzliche Drehmomentpunkte erforderlich, sodass mindestens fünf abstandsgleiche Drehmomentpunkte gemessen werden müssen. Die Übergangs-Drehmomentpunkte können auf das nächste Vielfache von 50 Nm eingestellt werden.
Für den Fall, dass das Ausgangsdrehmoment 10 kNm überschreitet (bei einem theoretischen verlustfreien Getriebe) oder die Eingangsleistung die angegebene maximale Eingangsleistung überschreitet, findet Absatz 3.4.4 Anwendung.
Die Drehmomentübergangsphase (Zeit für den Wechsel zwischen zwei Drehmomentstufen) darf höchstens 15 Sekunden (bei Option 2: höchstens 180 Sekunden) dauern.
Zur Erfassung des gesamten Drehmomentbereichs eines Getriebes in der vorstehenden Abbildung können an der Eingangs-/Ausgangsseite verschiedene Drehmomentsensoren mit begrenzten Messbereichen eingesetzt werden. Dazu kann die Messung in mehrere Abschnitte unterteilt werden, bei denen derselbe Satz von Drehmomentsensoren zum Einsatz kommt. Die gesamte Abbildung der Drehmomentverluste muss sich aus diesen Messabschnitten zusammensetzen.;
- (29)
-
Nummer 3.3.6.4.2 erhält folgende Fassung:
- 3.3.6.4.2.
- Das Eingangsdrehmoment muss entsprechend den vorstehenden Drehmomentpunkten geändert werden, angefangen vom niedrigsten bis zum höchsten Drehmoment, das für jeden Drehzahlpunkt vom Sensor für das momentane Drehmoment erfasst wird.;
- (30)
- Nummer 3.3.6.4.3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Bei jedem Drehzahl- und Drehmomentpunkt sind mindestens fünf Sekunden zur Stabilisierung innerhalb der in Nummer 3.3.3 festgelegten Temperaturgrenzwerte notwendig.” ;
- (31)
-
folgende Nummer wird angefügt:
- 3.3.6.4.3.1.
- Nach der Stabilisierungszeit sollte der Drehmomentverlust am tatsächlic gemessenen Drehzahlpunkt im Zeitverlauf konstant sein. Ist dies der Fall, sind die in Nummer 3.3.7 aufgeführten Messsignale für eine Dauer von mindestens 5 und höchstens 15 Sekunden aufzuzeichnen. Ist der Drehmomentverlust am tatsächlich gemessenen Drehzahlpunkt im Zeitverlauf nicht konstant, z. B. aufgrund beabsichtigter periodischer Schwankungen der Drehmomentverluste, die durch aktive oder passive Regelungseinrichtungen verursacht werden, so hat der Hersteller die Prüfzeit zu verwenden, die erforderlich ist, um ein reproduzierbares und repräsentatives Ergebnis zu erhalten.;
- (32)
-
Nummer 3.3.8.1 erhält folgende Fassung:
- 3.3.8.1.
- Für jede der beiden Messungen ist der arithmetische Mittelwert von Drehmoment, Drehzahl, ggf. Spannung und Stromstärke für die mindestens 5 und höchsten 15 Sekunden lang dauernden Messungen zu berechnen. Ist der Drehmomentverlust am tatsächlich gemessenen Drehzahlpunkt im Zeitverlauf nicht konstant, z. B. aufgrund beabsichtigter periodischer Schwankungen der Drehmomentverluste, die durch aktive oder passive Regelungseinrichtungen verursacht werden, so hat der Hersteller die Prüfzeit zu verwenden, die erforderlich ist, um ein reproduzierbares und repräsentatives Ergebnis zu erhalten.;
- (33)
- in Nummer 3.3.8.2 wird im zweiten Satz der Wert von „0,5 %” durch „1,0 %” ersetzt;
- (34)
-
Nummer 3.3.8.3 erhält folgende Fassung:
- 3.3.8.3.
-
Die mechanischen Drehmomentverluste und (gegebenenfalls) die elektrische Leistungsaufnahme sind für jede der Messungen wie folgt zu berechnen:
T loss T in 1 f loss tcc T out i gear I U 0,7 n in 2π 60 Bei einem Getriebe mit integriertem Differenzial und einem Prüfstand an jeder Ausgangswelle muss der gesamte mechanische Drehmomentverlust (Tloss) wie folgt berechnet werden:
T loss T in 1 f loss tcc T out_1 i gear T out_2 i gear I U 0,7 n in 2π 60 Der Korrekturfaktor für die Verlustkorrektur floss_tcc für eine schleifende Wandlerüberbrückungskupplung bzw. eine schleifende eingangsseitige Kupplung gemäß den Definitionen (16) und (20) ist gemäß Nummer 3.1 zu errechnen.
Es ist zulässig, durch den Prüfstandsaufbau bedingte Einflussgrößen von den Drehmomentverlusten abzuziehen (gemäß Nummer 3.1.2.2).;
- (35)
-
in Nummer 3.3.9 erhält die Überschrift von Abbildung 3 folgende Fassung:
„Beispiel für Prüfanordnung A für Option 3” ;
- (36)
-
in Nummer 3.3.9 erhält die Überschrift von Abbildung 4 folgende Fassung:
„Beispiel für Prüfanordnung B für Option 3” ;
- (37)
-
in Nummer 3.3.9. wird folgender Text angefügt:
Der Prüfaufbau für ein Getriebe mit integriertem Differenzial für den Vorderradantrieb umfasst einen Prüfstand auf der Getriebeeingangsseite und mindestens einen Prüfstand auf der (den) Getriebeausgangsseite(n). Geräte zur Messung des Drehmoments sind an der (den) Getriebeeingangs- und Achsausgangsseite(n) anzubringen. Bei Prüfanordnungen mit nur einem Prüfstand an der Ausgangsseite muss das frei drehende Ende des Getriebes mit integriertem Differenzial drehbar mit dem anderen Ende an der Ausgangsseite verriegelt werden (z. B. durch eine aktivierte Differenzialsperre oder durch eine andere mechanische Differenzialsperre, die nur für die Messung eingesetzt wird).
Die Abstufung des Faktors ipara für den maximalen Einfluss von parasitären Lasten für die bestimmten Drehmomentsensoren entspricht den Gehäuse beschriebenen Fällen (A/B/C).
Abbildung 5
Abbildung 6
Bei einem Prüfstand an jeder Ausgangswelle muss die Gesamtunsicherheit des Drehmomentverlusts (UT,loss) wie folgt berechnet werden:
U T,loss U T,in 2 U T,out1 i gear 2 U T,out2 i gear 2 Der Hersteller kann die Prüfanordnungen A und B nach bestem technischem Ermessen in Absprache mit der Genehmigungsbehörde anpassen, z. B. wenn praktische Gründe in Bezug auf die Prüfanordnung dafür sprechen. Im Falle einer solchen Anpassung sind der Grund und die alternative Anordnung klar im Prüfbericht anzugeben.
Es ist zulässig, die Prüfung ohne eine separate Lagereinheit am Prüfstand an der Getriebeeingangs- bzw. -ausgangsseite durchzuführen, wenn die Getriebewelle, an der das Drehmoment gemessen wird, durch zwei Lager im Getriebegehäuse abgestützt wird, die die durch die Getriebesätze verursachten Radial- und Axialkräfte aufzunehmen (siehe Nummer 3.1.8 Abbildung 2C).;
- (38)
-
Nummer 3.4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Für jeden Gang ist ein Drehmomentverlustkennfeld zu ermitteln, in der die festgelegten Eingangsdrehzahl- und Eingangsdrehmomentpunkte enthalten sind, und zwar mit einer der angegebenen Prüfoptionen oder den Pauschalwerten für den Drehmomentverlust.” ;
- (39)
-
Nummer 3.4.1 erhält folgende Fassung:
„In den Fällen, in denen es sich bei der höchsten geprüften Eingangsdrehzahl um den letzten Drehzahlpunkt unterhalb des festgelegten zulässigen Höchstwerts für die Getriebedrehzahl handelt, ist eine Extrapolation des Drehmomentverlusts bis zur maximalen Drehzahl mit linearer Regression anhand der beiden letzten gemessenen Drehzahlpunkte vorzunehmen.” ;
- (40)
-
in Nummer 3.4.2 erhält Satz 1 folgende Fassung:
„In den Fällen, in denen es sich bei dem höchsten geprüften Eingangsdrehmoment um den letzten Drehmomentpunkt unterhalb des festgelegten zulässigen Höchstwerts für das Getriebedrehmoment handelt, ist eine Extrapolation des Drehmomentverlusts bis zum maximalen Drehmoment mit linearer Regression anhand der beiden letzten gemessenen Drehmomentpunkte für den zugehörigen Drehzahlpunkt vorzunehmen.” ;
- (41)
-
Nummer 3.4.5 erhält folgende Fassung:
- 3.4.5.
- Für Drehzahlen unter der festgelegten Mindestdrehzahl und für die zusätzliche Eingangsdrehzahlstufe von 0 U/min sind die für den Mindestdrehzahlpunkt ermittelten gemeldeten Drehmomentverluste zu übernehmen.;
- (42)
-
Nummer 3.4.8 erhält folgende Fassung:
- 3.4.8.
- Ist die Messung von Drehzahlpunkten aus technischen Gründen nicht möglich (z. B. aufgrund der Eigenfrequenz), ist es dem Hersteller gestattet, die Drehmomentverluste mit Zustimmung der Genehmigungsbehörde durch Interpolation oder Extrapolation zu berechnen (diese Möglichkeit ist auf maximal einen Drehzahlpunkt pro Gang begrenzt).;
- (43)
-
Nummer 4 erhält folgende Fassung:
- 4.
-
Prüfverfahren für den Drehmomentwandler
Als Kenndaten des Drehmomentwandlers müssen für die Eingabe in das Simulationsinstrument folgende Werte bestimmt werden: Tpum1000 (Bezugsdrehmoment bei einer Eingangsdrehzahl von 1000 U/min) und μ (Drehmomentverhältnis des Drehmomentwandlers). Beide Werte hängen vom Übersetzungsverhältnis v (= Drehzahl am Ausgang (Turbinenrad)/Drehzahl am Eingang (Pumpenrad) für den Drehmomentwandler) des Drehmomentwandlers ab.
Zur Bestimmung der Kenndaten des Wandlers muss der Antragsteller für die Zertifizierung – unabhängig von der gewählten Option für die Beurteilung der Drehmomentverluste des Getriebes – folgendes Verfahren anwenden.
Zur Berücksichtigung der beiden möglichen Anordnungen des Wandlers und der mechanischen Getriebeteile wird wie folgt zwischen Fall S und Fall P unterschieden:
- Fall S:
- Wandler und mechanische Getriebeteile in serieller Anordnung
- Fall P:
- Wandler und mechanische Getriebeteile in paralleler Anordnung (Anlage mit Leistungsteilung)
Bei Anordnungen gemäß Fall S können die Kenndaten des Wandlers entweder gesondert vom mechanischen Getriebe oder zusammen mit diesem bewertet werden. Bei Anordnungen gemäß Fall P ist die Bewertung der Kenndaten des Wandlers nur zusammen mit dem mechanischen Getriebe möglich. In diesem Fall sowie bei den zu messenden hydromechanischen Getrieben gilt die gesamte Anordnung, d. h. Drehmomentwandler und mechanisches Getriebe, als Wandler mit ähnlichen Kennlinien wie bei einem einzigen Drehmomentwandler. Bei Messungen zusammen mit einem mechanischen Getriebe sind das Drehzahlverhältnis v und alle entsprechenden Werte für Stufenbreiten sowie Grenzwerte unter Berücksichtigung des mechanischen Übersetzungsverhältnisses anzupassen.
Zur Bestimmung der Kenndaten des Drehmomentwandlers können zwei Messoptionen verwendet werden:
- i)
- Option A: Messung bei konstanter Eingangsdrehzahl;
- ii)
- Option B: Messung bei konstantem Eingangsdrehmoment gemäß SAE J643.
Bei Anordnungen gemäß Fällen S und P kann der Hersteller zwischen Option A und B wählen.
Im Hinblick auf die Eingabe in das Simulationsinstrument sind das Drehmomentverhältnis μ und das Bezugsdrehmoment Tpum des Drehmomentwandlers für einen Bereich von v ≤ 0,95 (= Fahrzeug im Fahrbetrieb) zu messen.
Bei Verwendung von Standardwerten dürfen die Daten, die als Kenndaten des Drehmomentwandlers in das Simulationsinstrument eingegeben werden, nur für den Bereich von v ≤ 0,95 (oder das angepasste Übersetzungsverhältnis) gelten. Das Simulationsinstrument fügt automatisch die generischen Werte für Freilaufbedingungen hinzu.;
- (44)
- in Nummer 4.1.6 wird „ISO/TS” durch „IATF” ersetzt;
- (45)
-
Nummer 4.1.7.2.5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Bei jedem Punkt sind mindestens drei Sekunden zur Stabilisierung innerhalb der in Nummer 4.1.2 festgelegten Temperaturgrenzwerte notwendig.” ;
- (46)
-
Nummer 4.1.7.2.6 erhält folgende Fassung:
- 4.1.7.2.6.
- Bei jedem Punkt sind die in Nummer 4.1.8 angegebenen Messsignale für eine Dauer von mindestens 3 und höchstens 15 Sekunden für den Prüfpunkt aufzuzeichnen.;
- (47)
-
Nummer 4.2.7.2.5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Bei jedem Punkt sind mindestens fünf Sekunden zur Stabilisierung innerhalb der in Nummer 4.2.2 festgelegten Temperaturgrenzwerte notwendig.” ;
- (48)
-
Nummer 4.2.7.2.6 erhält folgende Fassung:
- 4.2.7.2.6.
- Bei jedem Punkt sind die in Nummer 4.2.8 angegebenen Werte für eine Dauer von mindestens 5 und höchstens 15 Sekunden für den Prüfpunkt aufzuzeichnen.;
- (49)
-
in Nummer 5 erhält die Überschrift folgende Fassung:
„Prüfverfahren für sonstige Drehmoment übertragende Bauteile” ;
- (50)
-
Nummer 5.1 Tabelle 2 Zeile 3erhält folgende Fassung:
- C.
- Getriebe-Ausgangsbremse oder Achsgetriebe-Eingangsbremse
Getriebe Drehzahl der Ausgangswelle oder Drehzahl der Achsgetriebe-Eingangswelle nretarder = ntransm.output × istep-up ; - (51)
-
Nummer 6 erhält folgende Fassung:
- 6.
- Prüfverfahren für zusätzliche Bauteile des Antriebsstrangs (ADC)/Antriebsstrangbauteile mit einem Gang (z. B. Winkelgetriebe)
- 6.1.
-
Methoden zur Ermittlung der Verluste bei Antriebsstrangbauteilen mit einem Gang
Die Verluste bei einem Antriebsstrangbauteil mit einem Gang müssen entsprechend einem der folgenden Fälle ermittelt werden:
- 6.1.1.
-
Fall A: Messung an einem separaten Antriebsstrangbauteil mit einem Gang
Für die Messung der Drehmomentverluste bei einem Antriebsstrangbauteil mit einem Gang stehen die drei Optionen zur Verfügung, die für die Ermittlung der Getriebeverluste gelten:
- Option 1:
- Gemessene drehmomentunabhängige Verluste und berechnete drehmomentabhängige Verluste (Getriebeprüfoption 1)
- Option 2:
- Gemessene drehmomentunabhängige Verluste und gemessene drehmomentabhängige Verluste bei Volllast (Getriebeprüfoption 2)
- Option 3:
- Messung unter Volllastpunkten (Getriebeprüfoption 3)
Die Messung, die Validierung und die Unsicherheitsberechnung der Verluste eines Antriebsstrangbauteils mit einem Gang müssen nach dem Verfahren gemäß der Beschreibung für die zugehörige Getriebeprüfoption in Nummer 3 erfolgen, wobei für die Anforderungen folgende Abweichung gilt:
Die Messungen sind bei 200 U/min und 400 U/min (an der Eingangswelle des Antriebsstrangbauteils mit einem Gang) und für die folgenden Drehzahlpunkte durchzuführen: 600, 900, 1200, 1600, 2000, 2500, 3000, 4000 U/min und Vielfache von 10 dieser Werte bis zur maximalen Drehzahl gemäß den Spezifikationen Antriebsstrangbauteils mit einem Gang oder bis zum letzten Drehzahlpunkt vor der festgelegten maximalen Drehzahl. Die Messung zusätzlicher Übergangs-Drehzahlpunkte ist zulässig.
- 6.1.1.1
- Geltender Drehzahlbereich:
- 6.1.2.
-
Fall B: Einzelne Messung eines Antriebsstrangbauteils mit einem Gang, das an ein Getriebe angeschlossen ist
Für den Fall, dass das Antriebsstrangbauteil mit einem Gang zusammen mit einem Getriebe geprüft wird, muss die Prüfung entsprechend einer der für die Getriebeprüfung festgelegten Optionen erfolgen:
- Option 1:
- Gemessene drehmomentunabhängige Verluste und berechnete drehmomentabhängige Verluste (Getriebeprüfoption 1)
- Option 2:
- Gemessene drehmomentunabhängige Verluste und gemessene drehmomentabhängige Verluste bei Volllast (Getriebeprüfoption 2)
- Option 3:
- Messung unter Volllastpunkten (Getriebeprüfoption 3)
- 6.1.2.1.
-
Der Hersteller hat die Möglichkeit, die Verluste eines Antriebsstrangbauteils mit einem Gang von den Verlusten eines Getriebes insgesamt abzugrenzen, indem er die Prüfungen in der nachstehend beschriebenen Reihenfolge vornimmt:
- (1)
-
Der Drehmomentverlust für das gesamte Antriebsstrangbauteil mit einem Gang wird gemäß den Angaben für die entsprechende Getriebeprüfoption gemessen.
= Tl,in,withad
- (2)
-
Das Antriebsstrangbauteil mit einem Gang und die zugehörigen Teile sind durch Teile zu ersetzen, die für die gleichwertige Getriebevariante ohne Antriebsstrangbauteil mit einem Gang erforderlich sind. Die Messung von Punkt 1 wird wiederholt.
= Tl,in,withoutad
- (3)
-
Zur Ermittlung des Drehmomentverlusts des Antriebsstrangbauteils mit einem Gang werden die Differenzen zwischen den beiden Prüfdatensätzen berechnet
= Tl,in,adsys = max(0, Tl,in,withad – Tl,in,withoutad)
- 6.2.
- Ergänzung zu den Eingabedateien für das Simulationsinstrument
- 6.2.1.
- Als Drehmomentverlust für Drehzahlen unter der oben genannten Mindestdrehzahl und zusätzlich am Eingangsdrehzahlpunkt von 0 U/min ist der Drehmomentverlust bei der Mindestdrehzahl einzustellen.
- 6.2.2.
- In den Fällen, in denen es sich bei der höchsten geprüften Eingangsdrehzahl des Antriebsstrangbauteils mit einem Gang um den letzten Drehzahlpunkt unterhalb des festgelegten zulässigen Höchstwerts für die Drehzahl des Antriebsstrangbauteils mit einem Gang handelt, ist eine Extrapolation des Drehmomentverlusts bis zur maximalen Drehzahl mit linearer Regression anhand der beiden letzten gemessenen Drehzahlpunkte vorzunehmen.
- 6.2.3.
- Zur Berechnung der Drehmomentverlustdaten für die Eingangswelle des mit dem Antriebsstrangbauteil mit einem Gang zu verbindenden Getriebes ist auf die lineare Interpolation und Extrapolation zurückzugreifen.;
- (52)
-
Nummer 7.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der für die zertifizierten mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften müssen mit den in Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/858 enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich der Übereinstimmung der Produktion übereinstimmen.;
- (53)
-
Nummer 8.1.2.2.1 erhält folgende Fassung:
- 8.1.2.2.1.
-
Für den Fall, dass Option 1 für die Zertifizierungsprüfung verwendet wurde, müssen die drehmomentunabhängigen Verluste für die beiden Drehzahlen laut Angaben in Nummer 8.1.2.2.2 Ziffer 3 gemessen und für die Berechnung der Drehmomentverluste an den drei Drehmomentpunkten laut Angaben in Nummer 8.1.2.2.2 Ziffer 2 verwendet werden.
Für den Fall, dass Option 2 für die Zertifizierungsprüfung verwendet wurde, müssen die drehmomentunabhängigen Verluste für die beiden Drehzahlen nach Absatz 8.1.2.2.2 Ziffer 3 gemessen werden. Die drehmomentabhängigen Verluste bei maximalem Drehmoment müssen bei denselben beiden Drehzahlen gemessen werden. Die Drehmomentverluste an den drei Drehmomentpunkten laut Angaben in Nummer 8.1.2.2.2 Ziffer 2 müssen per Interpolation gemäß der Beschreibung im Zertifizierungsverfahren ermittelt werden.
Für den Fall, dass Option 3 für die Zertifizierungsprüfung verwendet wurde, müssen die Drehmomentverluste für die 18 Betriebspunkte nach den Angaben in Absatz 8.1.2.2.2 gemessen werden.;
- (54)
-
Nummer 8.1.2.2.2 Ziffer 2 erhält folgende Fassung:
- (2)
-
Drehmomentbereich:
Für den Fall, dass Option 1 oder 2 für die Zertifizierungsprüfung verwendet wurde, müssen die folgenden drei Drehzahlpunkte verwendet werden: 0,6 × max(Tin,rep(inputspeed, gear)), 0,8 × max(Tin,rep(inputspeed, gear)) und max(Tin,rep(inputspeed, gear)), wobei max(Tin,rep(inputspeed, gear)) der größte für die Zertifizierung gemeldete Eingangsdrehmomentwert für die betreffende Kombination von Eingangsdrehzahl und Gang ist.
Für den Fall, dass Option 3 für die Zertifizierungsprüfung verwendet wurde, sind die drei höchsten Drehmomentpunkte zu verwenden, die bei der Zertifizierungsprüfung für die betreffende Kombination von Eingangsdrehzahl und Gang gemessen wurden.;
- (55)
-
Nummer 8.1.2.3 erhält folgende Fassung:
- 8.1.2.3
-
Für jeden der 18 Betriebspunkte muss der Wirkungsgrad des Getriebes anhand folgender Gleichung berechnet werden:
η i T in,set T loss,rep T in,set Dabei gilt:
- ηi=
- Wirkungsgrad jedes Betriebspunkts von 1 bis 18
- T in,set =
- Eingangsdrehmoment-Sollwert [Nm]
- T loss,rep =
- Gemeldeter Drehmomentverlust (nach Korrektur der Unsicherheit) [Nm];
- (56)
-
in Nummer 8.1.3 wird folgender Text angefügt:
Der Wirkungsgrad des genehmigten Getriebes ηA,TA ist anhand des arithmetischen Mittelwerts des Wirkungsgrads von 18 Betriebspunkten während der Zertifizierung auf der Grundlage der Formeln in den Nummern 8.1.2.3 und 8.1.2.4 zu berechnen, die durch die Anforderungen in Nummer 8.1.2.2.2 definiert sind.;
- (57)
-
in Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.18 erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung:
„Übersetzungsverhältnisse [-] und maximales Eingangsdrehmoment [Nm], maximale Eingangsleistung (kW) und maximale Eingangsdrehzahl [U/min] für die leistungsstärkste Version je Fahrzeug der Familie (wenn dasselbe Fahrzeug der Familie unter verschiedenen Handelsnamen verkauft wird).” ;
- (58)
-
in Anlage 2 Teil 1 wird folgende Nummer angefügt:
- 1.19.
-
Schlupf der Wandlerüberbrückungskupplung bei starren Getrieben (ja/nein)
Falls ja, Angabe des permanenten Schlupfs der Wandlerüberbrückungskupplung oder der eingangsseitigen Kupplung in separaten Abbildungen für jeden Gang in Abhängigkeit von den gemessenen Eingangsdrehzahl-/Drehmomentpunkten, siehe Datenbeispiel für Gang 1 unten:
Schlupf Wandlerüberbrückungskupplung [U/min] Gang 1
Eingangsdrehmoment Referenz
(Nm)
Eingangsdrehzahl Referenz (U/min) 600 900 1200 1600 2000 2500 0 20 50 60 60 60 60 200 30 40 10 10 10 10 400 30 40 20 20 20 20 600 30 40 20 20 20 20 900 30 40 20 20 20 20 1200 30 40 20 20 20 20;
- (59)
-
Anlage 7 Nummer 1.4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Auf dem Zertifizierungszeichen muss außerdem in der Nähe des Rechtecks die „Grundgenehmigungsnummer” gemäß den Vorgaben für Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer entsprechend Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 vermerkt sein. Davor stehen die zweistellige laufende Nummer, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet, sowie ein Buchstabe zur Bezeichnung des Teils, für den die Zertifizierung erteilt wurde.;
- (60)
- in Anlage 7 Nummer 1.4 Absatz 2 wird die Zahl „00” durch „02” ersetzt;
- (61)
-
Anlage 7 Nummer 1.5 erhält folgende Fassung:
- 1.5.
-
Beispiel für das Zertifizierungszeichen
Das oben dargestellte, an einem Getriebe, Drehmomentwandler (TC), sonstigen Drehmoment übertragenden Bauteil (OTTC) oder zusätzlichen Bauteil des Antriebsstrangs (ADC) angebrachte Zertifizierungszeichen besagt, dass der betreffende Typ in Polen (e20) gemäß dieser Verordnung genehmigt wurde. Die ersten beiden Ziffern (02) geben die laufende Nummer an, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet. Das nachfolgende Zeichen gibt an, dass die Zertifizierung für ein Getriebe (G) erteilt wurde. Die letzten fünf Ziffern (00005) wurden von der Genehmigungsbehörde vergeben und stellen die Grundgenehmigungsnummer für das Getriebe dar.;
- (62)
-
Anlage 7 Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:
- 2.1.
-
Die Zertifizierungsnummer für Getriebe, Drehmomentwandler, sonstige Drehmoment übertragende Bauteile und zusätzliche Bauteile des Antriebsstrangs muss Folgendes umfassen:
eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*X*00000*00
Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge „2017/2400” Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) Siehe Tabelle 1 dieser Anlage Grundzertifizierungsnummer 00000 Erweiterung 00;
- (63)
-
in Anlage 8 wird folgender Text angefügt:
Bei Getrieben mit integriertem Differenzial ist das integrierte Differenzial als Winkelantrieb zu behandeln. Dabei sind die Ausdrücke für Tadd0, Tadd1000 und fTadd für die Berechnung von Tl,in zu verwenden.;
- (64)
-
Anlage 10 erhält folgende Fassung:
- (65)
-
in Anhang 11 erhält die Überschrift folgende Fassung:
Standardwerte für den Drehmomentverlust – Winkelgetriebe oder Antriebsstrangbauteil mit einem Gang ;
- (66)
-
in Anlage 11 Absatz 1 erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung:
„Entsprechend den Standard-Drehmomentverlustwerten für die Kombination eines Getriebes mit Winkelgetriebe in Anlage 8 sind die Standard-Drehmomentverluste eines Winkelgetriebes oder eines Antriebsstrangbauteils mit einem Gang ohne Getriebe folgendermaßen zu berechnen:” ;
- (67)
-
Anlage 12 Tabelle 1 Spalte 5 Zeile 7 erhält folgende Fassung:
Zulässige Werte(1): „SMT” , „AMT” , „APT-S” , „APT-P” , „APT-N” , „IHPC Type 1” ;
- (68)
-
in Anhang 12 Tabelle 1 werden die folgenden Zeilen angefügt:
DifferentialIncluded P353 boolean [-] AxlegearRatio P150 double, 3 [-] Optional, nur erforderlich, wenn „DifferentialIncluded” = „true” ; - (69)
-
in Anlage 12 Tabelle 2 Spalte 5 Zeile 3 wird die folgende Beschreibung angefügt:
„Bei Getrieben mit integriertem Differenzial ist nur das Übersetzungsverhältnis des Getriebes ohne Berücksichtigung der Achsgetriebeübersetzung anzugeben.” ;
- (70)
-
in Anlage 12 erhält der Titel der Tabelle 6 folgende Fassung:
Eingabeparameter „ADC/General” (nur erforderlich, wenn entsprechendes Bauteil vorhanden);
- (71)
-
in Anhang 12 erhält der Titel der Tabelle 7 folgende Fassung:
Eingabeparameter „ADC/LossMap” für jeden Gitterpunkt im Verlustkennfeld (nur erforderlich, wenn entsprechendes Bauteil vorhanden).
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