ANHANG VII VO (EU) 2022/1379

Anlage 3

Die Standard-Drehmomentverluste für Achsen sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Standardwerte der Tabelle bestehen aus der Summe eines Wertes des allgemeinen konstanten Wirkungsgrads zur Abbildung der lastabhängigen Verluste und einem allgemeinen Wert für den Schleppverlust zur Abbildung der Schleppverluste bei geringer Last.

Durchtriebsachsen werden anhand einer kombinierten Effizienz für eine Achse einschließlich Durchtrieb (SRT, HRT) zuzüglich der zughörigen Einzelachse (SR, HR) berechnet.

Tabelle 1

Allgemeiner Wirkungsgrad und Schleppverlust

Grundfunktion

Allgemeiner Wirkungsgrad

η

Schleppdrehmoment

(Radseite)

Td0 = T0 + T1 × igear

Einfach untersetzte Achse (SR) 0,98

T0 = 70 Nm

T1 = 20 Nm

Einfach untersetzte Durchtriebsachse (SRT) / Portalachse (SP) 0,96

T0 = 80 Nm

T1 = 20 Nm

Nabenuntersetzungsachse (HR) 0,97

T0 = 70 Nm

T1 = 20 Nm

Nabenuntersetzungsachse mit Durchtrieb (HRT) 0,95

T0 = 90 Nm

T1 = 20 Nm

Alle anderen Achstechnologien 0,90

T0 = 150 Nm

T1 = 50 Nm

Der allgemeine Schleppverlust (Radseite) Td0 wird mit folgender Formel berechnet:

Td0 = T0 + T1 × igear

wobei die Werte aus Tabelle 1 verwendet werden.

Der Standard-Drehmomentverlust Tloss,std auf der Eingangsseite der Achse wird mit folgender Formel berechnet:

T loss,std Td0Toutη Toutigear

Dabei gilt:

Tloss,std=
Standard-Drehmomentverlust auf der Eingangsseite [Nm]
Td0=
Allgemeiner Schleppverlust über den gesamten Drehzahlbereich [Nm]
igear=
Achsübersetzung [-]
η=
allgemeiner Wirkungsgrad bei lastabhängigen Verlusten [-]
Tout=
Ausgangsdrehmoment [Nm]

Das entsprechende Drehmoment (auf Eingangsseite) der Achse ist wie folgt zu berechnen:

T in Toutigear Tloss,std

Dabei gilt:

Tin=
Eingangsdrehmoment [Nm];

Anhang VII wird wie folgt geändert:

(1)
in Nummer 2 Ziffer 2 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

„Typischerweise erfolgt die erste Untersetzung über ein Kegelradgetriebe und die zweite über ein höhenversetzt nah an den Rädern angeordnetes Stirnradgetriebe (oder Schraubenradgetriebe).” ;

(2)
Nummer 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Achsgetriebe und alle Lager müssen für die Überprüfung der Achsverluste neu sein, während die Radendlager bereits eingelaufen sein und für mehrere Messungen verwendet werden können.” ;

(3)
in Nummer 4.1.3 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

„Wenn verschiedene Gangübersetzungsstufen unter Verwendung ein und desselben Achsgehäuses geprüft werden, muss für jede Einzelmessung des gesamten Achssystems neues Öl eingefüllt werden.” ;

(4)
in Nummer 4.2.3 Absatz 1 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

„Bei Prüfanordnungen vom Typ A mit nur einem Prüfstand an der Ausgangsseite muss das frei drehende Ende der Achse drehbar mit dem anderen Ende an der Ausgangsseite verriegelt werden (z. B. durch eine aktivierte Differenzialsperre oder durch eine andere mechanische Differenzialsperre, die nur für die Messung eingesetzt wird).” ;

(5)
in Nummer 4.2.3 Absatz 3 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

„Abbildung 1 zeigt ein Beispiel für eine Prüfanordnung des Typs A mit zwei Prüfständen.” ;

(6)
in Nummer 4.3.1 Satz 1 wird „ISO/TS” durch „IATF” ersetzt;
(7)
in Nummer 4.3.2 Ziffer v wird folgender Text angefügt:

„[C] (optional)” ;

(8)
Nummer 4.3.3 erhält folgende Fassung:

4.3.3.
Drehmomentbereich:

Der Umfang des zu messenden Kennfelds der Drehmomentverluste ist beschränkt auf:

ein Ausgangsdrehmoment von 10 kNm für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse bzw. 2 kNm für mittelschwere Lastkraftwagen

oder ein Eingangsdrehmoment von 5 kNm für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse bzw. 1 kNm für mittelschwere Lastkraftwagen;

oder die maximale Motorleistung, die vom Hersteller für eine bestimmte Achse toleriert wird, oder im Falle mehrerer Antriebsachsen die maximale Motorleistung entsprechend der nominalen Leistungsverteilung.;

(9)
Nummer 4.3.3.2 erhält folgende Fassung:

4.3.3.2.
Zu messende Ausgangsdrehmomentstufen für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse:

250 Nm < Tout < 1000Nm:
Stufen von 250 Nm
1000 Nm ≤ Tout ≤ 2000Nm:
Stufen von 500 Nm
2000 Nm ≤ Tout ≤ 10000 Nm:
Stufen von 1000 Nm
Tout > 10000 Nm:
Stufen von 2000 Nm

Zu messende Ausgangsdrehmomentstufen für mittelschwere Lastkraftwagen:

50 Nm < Tout < 200 Nm:
Stufen von 50 Nm
200 Nm ≤ Tout ≤ 400 Nm:
Stufen von 100 Nm
400 Nm ≤ Tout ≤ 2000 Nm:
Stufen von 200 Nm
Tout > 2000 Nm:
Stufen von 400 Nm;

(10)
Nummer 4.3.4.2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Die maximale Raddrehzahl wird für den kleinsten anwendbaren Reifendurchmesser bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 90 km/h für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen und von 110 km/h für schwere Busse berechnet.” ;

(11)
Nummer 4.3.5 erhält folgende Fassung:

4.3.5.
Zu messende Raddrehzahlstufen

Für die Prüfung ist ein Raddrehzahlstufen-Intervall von 50 U/min für schwere Lastkraftwagen und schwere Busse und von 100 U/min für mittelschwere Lastkraftwagen zu verwenden. Die Messung von Übergangs-Drehzahlstufen ist zulässig.;

(12)
Nummer 4.4.1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Für jede Drehzahlstufe ist der Drehmomentverlust für die einzelnen Ausgangsdrehmomentstufen beginnend vom niedrigsten Drehmomentwert aufwärts bis zum Maximalwert sowie abwärts bis zum Mindestwert zu messen.” ;

(13)
Nummer 4.4.2 erhält folgende Fassung:

4.4.2.
Messdauer

Die Messdauer für jeden einzelnen Rasterpunkt muss mindestens 5 und höchsten 20 Sekunden betragen.;

(14)
in Nummer 4.4.6 wird die erste Formel in Absatz 2 gestrichen;
(15)
in Nummer 4.4.6 wird in der Erläuterung zu „ΔK” in Absatz 2 „ΔK =15K” durch „ΔK = 15” ersetzt;
(16)
Nummer 4.4.7 erhält folgende Fassung:

4.4.7.
Bewertung der Gesamtunsicherheit des Drehmomentverlustes

Falls die berechneten Unsicherheiten UT,in/out unter den folgenden Grenzwerten liegen, ist davon auszugehen, dass der gemeldete Drehmomentverlust Tloss,rep mit dem gemessenen Drehmomentverlust Tloss übereinstimmt.

UT,in: 7,5 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher ist

Für Prüfanordnungen mit einem Prüfstand an der Ausgangsseite:

UT,out: 15 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher ist

Für Prüfanordnungen mit zwei Prüfständen an jeder Ausgangsseite:

UT,out: 7,5 Nm oder 0,25 % des gemessenen Drehmoments, abhängig davon, welcher zulässige Unsicherheitswert höher ist

Falls die berechneten Unsicherheiten höher sind, ist der Teil der berechneten Unsicherheit, der die oben stehenden Grenzwerte überschreitet, zu Tloss für den gemeldeten Drehmomentverlust Tloss,rep wie folgt hinzuzurechnen:

Falls die Grenzwerte von UT,in überschritten werden:

Tloss,rep = Tloss + ΔUTin

ΔUT,in = MIN((UT,in – 0,25 % × Tc) oderr (UT,in – 7,5 Nm))

Falls die Grenzwerte von UT,out überschritten werden:

Tloss,rep = Tloss + ΔUT,out / igear

Für Prüfanordnungen mit einem Prüfstand an der Ausgangsseite:

ΔUT,out = MIN((UT,out – 0,25 % × Tc) oder (UT,out – 15 Nm))

Für Prüfanordnungen mit zwei Prüfständen an jeder Ausgangsseite:

ΔU T,out ΔUT,out 12 ΔUT,out 22

ΔUT,out_1 = MIN((UT,out_1 – 0,25 % × Tc) oder (UT,out_1 – 7,5Nm))

ΔUT,out_2 = MIN((UT,out_1 – 0,25 % × Tc) oder (UT,out_1 – 7,5Nm))

Dabei gilt:

UT,in/out=
Unsicherheit der Messung des Eingangs-/Ausgangsdrehmomentverlustes, getrennt für Eingangs- und Ausgangsdrehmoment; [Nm]
igear=
Achsübersetzung [-]
ΔUT=
der Teil der berechneten Unsicherheit, der die angegebenen Grenzwerte überschreitet;

(17)
Nummer 4.4.8.2 erhält folgende Fassung:

4.4.8.2.
Für Werte des Ausgangsdrehmomentbereichs unter dem niedrigsten gemessenen Rasterpunkt gemäß Nummer 4.3.3.2 müssen die Drehmomentverlustwerte des niedrigsten gemessenen Rasterpunkts verwendet werden.;

(18)
in Nummer 5.1 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

Die Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der für die zertifizierten mit den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängenden Eigenschaften müssen mit denen in Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/858 übereinstimmen.;

(19)
in Nummer 6.2.2 Ziffer iii wird folgender Satz angefügt:

„Liegt der gewählte Punkt in der Mitte zwischen zwei genehmigten Punkten, so ist der höhere Punkt zu verwenden.” ;

(20)
in Nummer 6.2.5 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

„Dies kann vor oder nach dem Einfahrverfahren gemäß Nummer 3.1 oder durch Extrapolation aller Werte des Kennfelds der Drehmomente für jede Drehzahlstufe bis hinunter zu 0 Nm durchgeführt werden. Die Extrapolation erfolgt linear oder durch ein Polynom zweiter Ordnung, je nachdem, welche Standardabweichung geringer ist.” ;

(21)
in Nummer 6.3.1 wird folgender Text angefügt:

„Bei einer Portalachse mit unterschiedlicher Länge der beiden Ausgangswellen ist auch ein Prüfaufbau mit zwei elektrischen Maschinen und zwei Drehmomentsensoren an jedem Ausgang zulässig. Dabei werden beide Ausgangswellen synchron in Fahrtrichtung angetrieben. Das endgültige Schleppdrehmoment ergibt sich aus der Summe der beiden Ausgangsdrehmomente.” ;

(22)
Nummer 6.4.1 Tabelle 2 erhält folgende Fassung:

Tabelle 2

i = Gangübersetzung;

Achsenreihe

Toleranzen für Achsen, gemessen bei Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion nach Einfahren

Vergleich mit Td0

Toleranzen für Achsen, gemessen bei Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion ohne Einfahren

Vergleich mit Td0

für

i

Toleranz Td0_Eingang [Nm]

für

i

Toleranz Td0_Eingang [Nm]

für

i

Toleranz Td0_Eingang [Nm]

für

i

Toleranz Td0_Eingang [Nm]
SR ≤ 3 10 > 3 9 > 3 16 > 3 15
SRT ≤ 3 11 > 3 10 > 3 18 > 3 16
SP ≤ 6 11 > 6 10 > 6 18 > 6 16
HR ≤ 7 15 > 7 12 > 7 25 > 7 20
HRT ≤ 7 16 > 7 13 > 7 27 > 7 21

(23)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.3 erhält folgende Fassung:

1.3.
Achsgehäuse (Zeichnung);

(24)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.5 erhält folgende Fassung:

1.5.
Ölvolumen (Ölvolumina); [cm3];

(25)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.6 erhält folgende Fassung:

1.6.
Ölstand (Ölstände); [mm];

(26)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.8 erhält folgende Fassung:

1.8.
Lagertyp (Art, Anzahl, Innendurchmesser, Außendurchmesser, Breite und Zeichnung);

(27)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.9 erhält folgende Fassung:

1.9.
Dichtungstyp (Hauptdurchmesser, Lippenanzahl); [mm];

(28)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.10 erhält folgende Fassung:

1.10.
Radenden (Zeichnung);

(29)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.10.1 erhält folgende Fassung:

1.10.1.
Lagertyp (Art, Anzahl, Innendurchmesser, Außendurchmesser, Breite und Zeichnung);

(30)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.10.2 erhält folgende Fassung:

1.10.2.
Dichtungstyp (Hauptdurchmesser, Lippenanzahl); [mm];

(31)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.11 erhält folgende Fassung:

1.11.
Anzahl der Planeten-/Zahnradgetriebe für den Differenzialträger;

(32)
Anlage 2 Teil 1 Nummer 1.12 erhält folgende Fassung:

1.12.
Kleinste Breite des Planeten-/Zahnradgetriebes für den Differenzialträger; [mm];

(33)
Anlage 3 erhält folgende Fassung:

(34)
Anlage 4 Nummer 3.1 Buchstabe o erhält folgende Fassung:

(o)
Art der Lager (Innendurchmesser, Außendurchmesser und Breite) an den entsprechenden Stellen (falls vorhanden) mit einer Toleranz von ±1 mm gegenüber der Zeichnungsreferenz;

(35)
in Anlage 4 Nummer 3.1 wird folgender Text angefügt:

(p)
Art der Dichtung;

(36)
Anlage 5 Nummer 1.4 erhält folgende Fassung:

Auf dem Zertifizierungszeichen muss außerdem in der Nähe des Rechtecks die „Grundzertifizierungsnummer” gemäß den Vorgaben für Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer entsprechend Anhang IV der Verordnung (EU) 2020/683 vermerkt sein. Davor stehen die zweistellige laufende Nummer, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet, sowie der Buchstabe „L” zur Angabe, dass die Zertifizierung für eine Achse erteilt wurde.

Die laufende Nummer für die vorliegende Verordnung ist „02.” ;

(37)
Anlage 5 Nummer 1.4.1 erhält folgende Fassung:

1.4.1.
Beispiel für ein Zertifizierungszeichen samt Abmessungen

Das obige an einer Achse angebrachte Zertifizierungszeichen gibt an, dass der betreffende Typ gemäß dieser Verordnung in Polen zertifiziert wurde (e20). Die ersten beiden Ziffern (02) geben die laufende Nummer an, die die jeweils letzte technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet. Der folgende Buchstabe gibt an, dass die Zertifizierung für eine Achse (L) erteilt wurde. Die letzten fünf Ziffern (00005) wurden von der Typgenehmigungsbehörde vergeben und stellen die Grundzertifizierungsnummer für die Achse dar.;

(38)
Anlage 5 Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:

2.1.
Die Zertifizierungsnummer für Achsen setzt sich wie folgt zusammen:

eX*YYYY/YYYY*ZZZZ/ZZZZ*L*00000*00

Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Zusätzlicher Buchstabe zu Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5
Angabe des Landes, das die Zertifizierung ausstellt Verordnung über CO2-Zertifizierungen für schwere Nutzfahrzeuge „2017/2400” Letzte Änderung der Verordnung (ZZZZ/ZZZZ) L = Achse Grundzertifizierungsnummer 00000 Erweiterung 00.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.