Artikel 7 VO (EU) 2022/139

Grundsätze für die Auswahl von Stämmen und Varianten von Antigenen, Impfstoffen und diagnostischen Reagenzien

Die Kommission wählt nach Konsultation von Experten aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Referenzeinrichtungen, einschließlich der Referenzlaboratorien der Europäischen Union, sowie internationalen Normungsgremien die Impfstoffstämme aus und legt die Merkmale der Antigene, Impfstoffe und diagnostischen Reagenzien fest, die in den Unionsbanken für Antigene, Impfstoffe und diagnostische Reagenzien aufbewahrt werden.

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