Artikel 9 VO (EU) 2022/139

Rückkauf der Antigene, deren Haltbarkeit abgelaufen ist

Abweichend von Artikel 8 kann die Kommission mit den Vertragsherstellern den Rückkauf des Antigens vereinbaren, das an eine Unionsbank für Antigene geliefert wird und nach Ablauf seiner Haltbarkeit in dieser Bank verbleibt.

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