ANHANG V VO (EU) 2022/140
Verfahren für die Lieferung von in Artikel 6 Absatz 3 genannten Impfstoffen, die in den Unionsbanken für Impfstoffe gelagert werden
- 1.
- Die Lieferung der Impfstoffe vom Standort ihrer Lagerung aus erfolgt je nach Dringlichkeit innerhalb von drei bis 15 Arbeitstagen nach dem Lieferersuchen der Kommission.
- 2.
- Die rasche Abfüllung, Etikettierung und Abgabe des Impfstoffs erfolgt entsprechend den spezifischen Erfordernissen des betreffenden Impfgebiets.
- 3.
-
Die Kartons, die die Impfstoffe enthalten, sind mit dem nachstehenden Etikett im Format A4 versehen:
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